Suchtmittel im Betrieb Cannabis ist legal: Darf jetzt bei der Arbeit gekifft werden?

Seit April 2024 ist der nichtmedizinische Konsum von Cannabis für Volljährige mit vielen Beschränkungen legal. In Privatwohnungen sind der Anbau von bis zu drei Pflanzen sowie die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt, Während sich die einen über die Legalisierung freuen, will die Union das Gesetz wieder rückgängig machen. Was da, wo Rauchen erlaubt ist, am Arbeitsplatz aktuell noch gilt.

Für alle unter 18 Jahren bleiben der Kauf, der Besitz und der Anbau von Cannabis weiterhin verboten. Ebenfalls verboten bleibt es, Cannabis an Jugendliche weiterzugeben.
Für alle unter 18 Jahren bleiben der Kauf, der Besitz und der Anbau von Cannabis weiterhin verboten. Ebenfalls verboten bleibt es, Cannabis an Jugendliche weiterzugeben. - © yellowj - sotck.adobe.com

Die Fakten sprechen für sich. Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nimmt – trotz aller Verbote – der Konsum von Cannabis zu. Laut den jüngsten Studien hat fast jeder zehnte männliche Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren bereits Erfahrung mit der weichen Droge. Bei jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) ist es bereits jeder Zweite.

CDU will Cannabis-Legalisierung wieder einkassieren

Gefährlich für den Konsumenten ist, dass bei illegalen Quellen der THC-Gehalt unbekannt und das Produkt mit giftigen Stoffen und Streckmitteln verunreinigt sein kann. Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, hält das Cannabisgesetz der Ampel für einen "gefährlichen Irrweg" und plädiert dafür, das Gesetz wieder rückgängig zu machen.

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