Formalien und Sozialauswahl Betriebsbedingte Kündigung: So viel kostet Sie die Abfindung bei Personalabbau

Kein Unternehmer kündigt gern. Muss ein Handwerksbetrieb aber wegen Auftragseinbruch, Rationalisierung oder einer allgemeinen Wirtschaftskrise Stellen abbauen, ist eine betriebsbedingte Kündigung zulässig. Ecovis-Arbeitsrechtler Gunnar Roloff erklärt, welche Formalien Sie dabei beachten müssen und was Sie an Kosten für die Abfindung zu erwarten haben.

Die Ursache für eine betriebsbedingte Kündigung – und dass der Mitarbeiter seine Sachen packen muss – liegt weder in der Person noch im Verhalten des Arbeitnehmers. Diese wird dann ausgesprochen, wenn ein Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen wegfällt. - © zhenya - stock.adobe.com

Unternehmer sprechen eine betriebsbedingte Kündigung aus, wenn ein Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen wegfällt und es keine anderweitige Beschäftigung gibt. Das kann passieren, wenn Arbeitgeber Arbeitsplätze aus Kostengründen abbauen müssen oder wenn sie ihr Unternehmen umstrukturieren. Die Ursache für eine betriebsbedingte Kündigung liegt also weder in der Person noch im Verhalten des Arbeitnehmers. Nachfolgend die wichtigsten vier Aspekte, die Sie beim Vorhaben einer betriebsbedingten Kündigung für Ihre Mitarbeiter unbedingt beachten müssen:

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