Verschmutzte Arbeitskleidung Berufskleidung: Wer muss eigentlich was, wann und wie waschen?

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Darf ich meine ölverschmutzte Arbeitskleidung zuhause waschen? Muss meine Warnweste in eine professionelle Wäscherei? Viele Beschäftigte geben ihre Sachen einfach zu Hause in die Waschmaschine. Aber ist das sinnvoll und überhaupt erlaubt?

Wer muss eigentlich was, wann und wie waschen? Bei Arbeitskleidung ist das nicht immer ganz einfach zu beantworten. handwerk magazin hilft dabei. - © © danielzanetti - Fotolia.com

Wie andere Kleidungsstücke auch müssen Arbeitshosen, -jacken und -anzüge regelmäßig gereinigt werden.

Zuerst müssen Sie zwischen Arbeits- oder Berufskleidung, Warnkleidung und Schutzkleidung unterscheiden.

Was ist Arbeitskleidung?

Unter Arbeitskleidung versteht man im Handwerk meist strapazierfähige Hosen, Jacken und Schuhe, die Schmutz, Staub, Regen oder Wind abhalten und vor Schrammen und Kratzern schützen. Herkömmliche Firmenkleidung, ein „Blaumann“, eine normale Jeans oder ein „Ostfriesennerz“ bei Regen reichen da oft aus.

Kann Arbeitskleidung in die Waschmaschine?

Normale Kleidung könnten Ihre Mitarbeiter zwar an sich in die heimische Waschmaschine stecken, je nach Art der Verschmutzung aber ist das nicht sinnvoll – schließlich könnten Gefahrstoffe in das Gerät eingetragen und an die ganze Familie weitergegeben werden. Oft reicht auch die Waschleistung von Haushaltsmaschinen nicht aus, um den groben Schmutz zu entfernen. Industriemaschinen können das besser und imprägnieren die Kleidung bei Bedarf zusätzlich.

Leicht verschmutzte Arbeitskleidung können Sie oder Ihre Mitarbeiter zu Hause waschen. Haben Hosen oder Jacken Anhaftungen von Lösemitteln, Farben, Lacken, Öl, Teer oder Chemikalien oder müssen sie zum Schutz vor Regen imprägniert werden, sollten Sie solche Kleidungsstücke im Betrieb sammeln und außer Haus geben. Bei Mietkleidung gehören Reinigung, Reparatur und Pflege zum Service.

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Wer muss Arbeitskleidung reinigen?

Rein rechtlich betrachtet, ist die Reinigung von normaler Arbeitskleidung ohne PSA (Persönliche Schutzausrüstung) oder Warnfunktion eine Grauzone. Einerseits sind Sie als Arbeitgeber nicht verpflichtet, normale Arbeitskleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen und zu pflegen – es sei denn, das war in Ihrer Firma bislang so üblich. Andererseits hat ein Gericht unlängst einer Arbeitnehmerin Recht gegeben, die ihre Arbeitskleidung nicht waschen wollte und hat das so begründet: „Die Klägerin ist aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt gehalten, auf eigene Kosten ihre Berufskleidung zu reinigen."

Warum Sie Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht selbst waschen sollten

Ist bei der Arbeit zusätzlich Schutz vor u. a. Schnittverletzungen, Chemikalien, Metallspritzern oder elektrischen Einwirkungen gefordert, müssen Ihre Mitarbeiter Schutzkleidung im Sinne von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)tragen. Grundsätzlich muss Schutzkleidung zwar gemäß der europäischen Richtlinie 89/686/EWG ausführliche Pflegehinweise tragen, sodass Sie manche PSA theoretisch selbst waschen könnten.

Weil die Waschmethode aber die Schutzfunktion der PSA beeinträchtigen kann, ist professionelle Textilpflege sicherer – zumal, wenn eine Kontaminierung mit gefährlichen Substanzen nicht ausgeschlossen ist. Der Teufel steckt beim Erhalt der Schutzwirkung übrigens im Detail, wie ein paar Beispiele belegen: Chemikalienschutzkleidung muss regelmäßig nachimprägniert werden, damit die Schutzwirkung bleibt. Restverschmutzungen auf Hitzeschutzkleidung werden zum Sicherheitsrisiko, weil sie Hosen oder Anzüge entflammbar machen. Unsachgemäß gewaschene, nicht gründlich gespülte Schweißerschutzkleidung kann beim Kontakt mit einer Flamme in Brand geraten.

Tipp: PSA gehören bei der Pflege in die Hand von Profis.

Warnkleidung: Leuchtkraft vor Sauberkeit

Auf Baustellen und u. a. bei Arbeiten in der Nähe des Straßenverkehrs ist reflektierende Warnkleidung vorgeschrieben. Warnkleidung soll bei Verschmutzung möglichst rasch gereinigt werden, allerdings so, dass die reflektierende Wirkung der Beschichtung nicht beeinträchtigt wird. Das ist wichtiger als außerhalb der reflektierenden Flächen auch noch den kleinsten Fleck zu entfernen. Wie Waschen und Schleudern auf Warnflächen wirken, ist nicht immer sicher abzuschätzen.

Zudem kann man bei der Arbeit im Freien nicht immer absehen, welchen potenziell gefährlichen Substanzen ein Beschäftigter ausgesetzt ist. Weil Gefahrstoffe sich auf der Kleidung ablagern können, ist auch hier die heimische Waschmaschine tabu. Dauerhafte Leuchtkraft der Farben geht bei Warnkleidung vor allzu perfekter Sauberkeit!

Achtung: Muss Schutzkleidung im Sinne von PSA oder Warnkleidung getragen werden, müssen Sie als Arbeitgeber diese nicht nur kostenlos zur Verfügung stellen, sondern auch regelmäßig reinigen lassen.

Weiterführende Informationen:

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/