Berufsgenossenschaft: Unfall ist nicht gleich Arbeitsunfall

Bricht sich ein Handwerksunternehmer im Treppenhaus seines Wohngebäudes das Bein, ist dies zunächst einmal persönliches Schicksal und kein Arbeitsunfall. Anders kann es sich verhalten, wenn der Betrieb Teil des Hauses ist. Das Sozialgericht Heilbronn hat sich in einem skurrilen Fall mit der Klage eines Kfz-Unternehmers gegen den Entscheid der Berufsgenossenschaft beschäftigt.

Beinbruch
Auch ein Beinbruch nach Dienstschluss kann als Arbeitsunfall eingestuft werden, wie ein skurriler Fall eines Handwerkunternehmers zeigt. - © lisalucia/Fotolia.com

Die Berufsgenossenschaft muss den Schienbeinbruch eines Kfz-Unternehmers als Arbeitsunfall anerkennen, obwohl der Unfall nach Dienstschluss und kurz vor der Wohnungstür des Mannes passierte. Skurril ist der Fall, weil sich der Handwerker beim Treppenhausgang zu seiner Wohnung verletzte. Dort wollte er werktags nach Feierabend die Geschäftspost sichten und bearbeiten. Die Wohnung befindet sich im Obergeschoss des Gebäudes – seine Betriebshalle im Erdgeschoss. Der Mann musste sich nach dem Sturz mehrfach operieren lassen.

Die Berufsgenossenschaft zahlte zwar 5 000 Euro Verletztengeld, stufte den Vorgang aber nicht als Arbeitsunfall ein. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass der Vorfall erst passierte als der Unternehmer seine Arbeit in der Werkstatt bereits beendet hatte. Dass er nach Feierabend Geschäftspost mit in seine Wohnung nehmen wollte, stelle keinen Grund für einen Versicherungsschutz dar, wie die Genossenschaft erklärt. Dagegen klagte der Kfz-Unternehmer, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall anerkennen

Das Sozialgericht gab der Klage des Kfz-Meisters Recht und verpflichtete die Berufsgenossenschaft den folgenschweren Sturz im Treppenhaus als Arbeitsunfall anzuerkennen (AZ: S 3 U 2912/12). Die Richter argumentierten, dass die Treppe „der einzige Zugang zu den Büroräumen im Obergeschoss ist, den nicht nur der Werkstattinhaber selbst, sondern auch Angestellte und Geschäftskunden nutzen“, wie der  Deutsche Anwaltverein weiter berichtet.

Da der Kfz-Unternehmer zum Unfallzeitpunkt den geschäftlichen Briefverkehr in sein Büro bringen wollte, um ihn dort zu bearbeiten, habe er die Treppe auch aus betrieblichen Gründen genutzt, die Begründung des Gerichts.

Der kostenlose Download „Handwerksgerechte Gefahrenunterweisung“ beinhaltet eine Mustervorlage, die Handwerksunternehmern hilft, das Risiko für Arbeitsunfälle im Betrieb zu minimieren.