Eine Kündigung bedarf keiner Rechtfertigung, wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen ist. Damit kann der Betrieb einem Mitarbeiter auch trotz eines schweren Arbeitsunfalls kündigen, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 14 Sa 1186/12).
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Kündigung, fristgemäß(PDF, 113,40 kB)
Kündigung möglich
Eine Kündigung bedarf keiner Rechtfertigung, wenn die Probezeit noch nicht abgelaufen ist. Damit kann der Betrieb einem Mitarbeiter auch trotz eines schweren Arbeitsunfalls kündigen, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az. 14 Sa 1186/12).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, waren einem an einer Metallschere tätigen Mechaniker, der sich wiederholt nicht an die Sicherheitsvorschriften gehalten hatte und in der Probezeit befand, vier Finger abgetrennt worden. Der Betrieb entließ den Mann fristgemäß. Zu Recht, so die Arbeitsrichter. Eine Kündigung während der Probezeit sei grundsätzlich nicht sittenwidrig.