- Steckbrief Was die Unfallversicherung den Betrieben bringt

Vorbeugen, schützen, haften und wieder fit für den Job machen - die Aufgaben der Berufsgenossenschaften sind umfassender, als viele Unternehmer glauben. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

- Steckbrief

Was die Unfallversicherung den Betrieben bringt

Warum?
Die gesetzliche Unfallversicherung wurde 1885 von Bismarck gegründet, um die Arbeitsbedingungen der Arbeiter und deren soziale Absicherung zu verbessern. Heute schützen die Berufsgenossenschaften (BG) als Träger der Unfallversicherung die Beschäftigten bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten.

Für was?
Die BG unterstützt die Unternehmen bei der Prävention von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Erkrankt oder verunfallt ein Mitarbeiter dennoch, zahlt und steuert die BG sowohl die medizinische Behandlung als auch die soziale und berufliche Wiedereingliederung. Bei dauernder Minderung der Erwerbstätigkeit zahlt die BG eine Rente.

Für wen?
Die Haftungsablösung gibt dem Unternehmer Rechtssicherheit, denn seine Mitarbeiter können weder ihn noch ihre Kollegen wegen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten verklagen. Zudem kümmert sich die BG um eine rasche Genesung des verunfallten Mitarbeiters. So werden teure Fehlzeiten reduziert und wichtiges Fachwissen in den Unternehmen gesichert.

Wer zahlt?
Die Beiträge werden ausschließlich von den Unternehmen aufgebracht. Momentan liegt der Durchschnittsbeitrag bei 1,31 Prozent je 100 Euro Lohnsumme. Je nach Branche und Gefährdungspotenzial kann der tatsächliche Beitrag pro Betrieb jedoch stark davon abweichen. Wer überdurchschnittlich viele Arbeitsunfälle produziert, muss mit einem Beitragszuschlag rechnen. Unterdurchschnittliche Unfallquoten im Unternehmen werden mit Beitragsnachlässen belohnt.

Warum Pflicht?
Jeder Unternehmer muss Beiträge zahlen, wenn er Mitarbeiter beschäftigt oder sich kraft BG-Satzung selbst versichern muss. Vorteil des Monopols: Die Solidargemeinschaft kann dadurch Risiken schultern, die Privatversicherungen so nicht absichern wollen beziehungsweise mit vertretbarem Aufwand absichern können.

Wer haftet?
Die BG stellt den Unternehmer von der Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten frei - es sei denn, er hat die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt. Dann kann die BG Regress vom Unternehmen fordern. Die Versicherten können ihre Ansprüche jedoch immer nur gegenüber der BG geltend machen.