ALUCA: Fahrzeugeinrichter gibt acht Jahre Garantie

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Ausstattung und Fahrzeugeinrichtung

Der Fahrzeugeinrichtungshersteller ALUCA gewährt ab Mitte Juni volle acht Jahre Hersteller-Garantie auf neu bestellte Fahrzeugeinrichtungen. Nach eigenen Angaben ist damit ALUCA Vorreiter in der Einrichtungsbranche.

Fahrzeugeinrichter ALUCA verlängert die Hersteller-Garantie für seine Produkte auf acht Jahre. - © ALUCA

Die neue Garantie deckt zusätzliche Bauteile sowie gängige Verschleißteile wie zum Beispiel Schubladenauszüge, Verriegelungen und Schlösser ab. Bei Ladungssicherungselementen (wie Zurrschienen und Spanngurte) oder bei Handelsware und elektrotechnischen Komponenten greift der Garantieumfang der Lieferanten beziehungsweise das gesetzlich zulässige Maximum.

Keine zusätzliche Registrierung erforderlich

Die ALUCA Premiumgarantie gilt ab Werk bereits in vollem Umfang. Auch Käufer einer gebrauchten Fahrzeugeinrichtung können sich darauf berufen. Die Garantie werde ohne zusätzliche Registrierung oder Bürokratie kundenfreundlich gewährt, verspricht der Hersteller aus Rosengarten/Uttenhofen.

Gilt auch für Geländeeinsatz

Auch für Allradfahrzeuge, die häufig im Gelände gefahren werden, gilt die Garantie. Für Handwerker, deren Fahrzeuge auch abseits befestigter Straßen eingesetzt werden, ist dies ein wichtiger Aspekt.

ALUCA bezeichnet die Garantieverdoppelung als einen weiteren Schritt in der Wachstumsoffensive der Marke. Eine schnelle Abwicklung wird zugesagt. Auch die eigenen Niederlassungen und zahlreichen Servicepartner könnten gegebenenfalls kurzfristig Garantieansprüche abwickeln.