Ältere Gründer: Altersvorsorge besonders wichtig

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Altersvorsorge

Bei einer Unternehmensgründung steht immer die Absicherung im Vordergrund, damit es später kein böses Erwachen gibt. Ältere Gründer sind sehr stark an der persönlichen Absicherung in Form der Altersvorsorge interessiert. Die Deutsche Rentenversicherung, Bund und die Verbraucherzentralen bieten hierfür umfassende Beratung an.

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Generell gilt:
  • Wer bisher als Angestellter Rentenansprüche erworben hat, kann als Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben: entweder als freiwilliges Mitglied oder über eine Versicherungspflicht auf Antrag.
  • Für den Fall, dass sich der Gründer nicht mehr gesetzlich rentenversichern möchte, sollte neben einer privaten Altersvorsorge auch eine private Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen werden.
  • Für einige Selbständige besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel für Handwerker der A-Gewerke, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten
  • Wer die Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr, ab 2012 stufenweise auf das 67. Lebensjahr steigend) erreicht hat und eine Regelaltersrente bezieht, kann ohne Einschränkung als Selbständiger hinzuverdienen. (ds)

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