Kolumne "Professioneller Bauablauf" von Andreas Scheibe, 66. Folge VOB: Schwache Planung, volles Honorar – so hilft die Bedenkenanzeige

Lückenhafte Pläne, volles Honorar für den Planer – und die Fehler baden Sie auf eigene Kosten aus. Solange Sie schweigen, ändert sich daran nichts. Dabei bezahlt Sie Ihr Auftraggeber im VOB-Projekt genau dafür, dass Sie den Mund aufmachen. VOB-Trainer Andreas Scheibe zeigt, wie Sie mit der Bedenkenanzeige vom Leidtragenden zur Prüfinstanz werden.

Volles Honorar für den Planer – bei schwacher Planung? Das geht so nicht, sagt VOB-Trainer und Kolumnist Andreas Scheibe. In der 66. Folge von „Professioneller Bauablauf“ erklärt er, wie Sie sich mithilfe der Bedenkenanzeige erfolgreich wehren können.
Volles Honorar für den Planer – bei schwacher Planung? Das geht so nicht, sagt VOB-Trainer und Kolumnist Andreas Scheibe. In der 66. Folge von „Professioneller Bauablauf“ erklärt er, wie Sie sich in solch einer Situation erfolgreich wehren können. - © contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Eine mangelhafte Planung bleibt oftmals folgenlos. Das klingt hart, ist aber Alltag auf vielen Baustellen im VOB-Projektgeschäft. Der Grund dafür ist denkbar einfach: Solange Sie das Ganze nicht publik machen, merkt es auch niemand. Der Planer schreibt seine Rechnung und Sie bauen letztendlich mit Plänen, die keineswegs zu Ende gedacht sind.

Die ungeprüfte Lücke in der Planung

Schauen Sie sich die Rollen genau an: Der öffentliche Auftraggeber beauftragt den Planer, egal ob Architekt, Statiker oder Fachplaner. Der Planer bekommt sein Honorar und schuldet seinem Auftraggeber laut Vertrag eine vollständige, mangelfreie Planung. Parallel beauftragt derselbe Auftraggeber dann Ihren Betrieb.

Das Problem: Der Auftraggeber kann die Qualität der Pläne und des Leistungsverzeichnisses gar nicht beurteilen. Er sieht nur, ob die Planung pünktlich kommt und grob seine übergeordneten Ziele erfüllt. Beides ist schnell abgehakt. Ob die Details auf der Baustelle funktionieren, prüft an dieser Stelle niemand.

Warum die Bedenkenanzeige so selten genutzt wird

Der Auftraggeber bezahlt Sie für den Werkerfolg, also für ein fertiges, funktionierendes Gewerk. Mit dem Auftrag bekommen Sie aber noch etwas: eine Hinweispflicht – zumindest für Fehler, die Sie als Fachbetrieb erkennen können. Hat Ihr Auftraggeber einen Planer an Bord, der unsauber arbeitet oder zu wenig Erfahrung mitbringt, sollten Sie ihm das laut VOB sagen.

Ihr Werkzeug dafür sind die Behinderungsanzeige und die Bedenkenanzeige. Mit der einen melden Sie schriftlich, dass Sie etwas am Arbeiten hindert. Mit der anderen halten Sie fest, dass die Planung so technisch nicht umsetzbar ist oder sogar geltenden Vorschriften widerspricht. Eigentlich ein faires Konstrukt. Warum funktioniert es trotzdem so selten? Viele glauben, sie bräuchten für jeden Hinweis erst den passenden Paragrafen. In Wahrheit zählt etwas anderes, nämlich Ihre Haltung.

Ihr Hebel als Prüfinstanz des Auftraggebers

Drehen Sie die Perspektive um. Ihr Auftraggeber will Ihre Erfahrung und Ihre technische Expertise anzapfen. Er braucht jemanden, der prüft, ob sein Planer überhaupt sinnvoll arbeitet. Diese Rolle als Prüfinstanz haben Sie mit dem Auftrag übernommen und das Prüfen sowie Hinweisen gehört zu der Leistung, die er Ihnen zahlt.

Wer das verinnerlicht, schreibt Hinweise nicht mehr aus Angst oder Trotz. Er schreibt sie als Qualitätssicherung für den Auftraggeber. Diplomatisch verpackt passiert dann etwas Erstaunliches: Das Verhältnis verändert sich. Der Auftraggeber baut Vertrauen zu Ihnen auf, obwohl der Planer jahrelangen Vorsprung hat. Gleichzeitig verliert er das Vertrauen in einen Planer, der ständig nachbessern muss.

Termin-Tipp: 4. Bauzeit-Tag in Wittlich

Wie Handwerksbetriebe Bauzeitstörungen wirtschaftlich bewerten und belegen, zeigt hm-Kolumnist Andreas Scheibe am 6. November 2026 in Wittlich. Mitgliedsbetriebe der Fachverbände nehmen mit dem Code „VOB“ kostenlos teil.


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Mit der Bedenkenanzeige zum aktiven Projekttreiber

Eine Einschränkung gilt: Sind Sie auf den Planer angewiesen, brauchen Sie ein anderes Vorgehen. Auch das funktioniert, es muss nur anders aufgebaut sein. Am Ende entscheiden Sie, welche Rolle Sie spielen. Solange Sie aber schweigen, bezahlt Ihr Auftraggeber eine schwache Planung und Sie tragen die Folgen der Planungsfehler auf der Baustelle. Nehmen Sie die Rolle als Prüfinstanz an, reißen Sie das Ruder wieder herum und zwar auch in laufenden Projekten. Dann agieren Sie als aktiver Projekttreiber statt sich durch die Baustelle treiben zu lassen.

Wie das in Ihren VOB-Projekten aussehen kann, klären wir gern in einem Erstgespräch. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter www.continu-ing.com

Über den Autor Andreas Scheibe:
© Continu-ING GmbH - © Continu-ING GmbH

Andreas Scheibe hat selbst als Planer und Projektleiter in großen Firmen gearbeitet, später den väterlichen Handwerksbetrieb übernommen und umgekrempelt. Seine Erfahrung bezahlte er laut eigener Aussage mit viel „Schweiß und Blut“, aber auch viel Geld. Es entstand die Idee zum „professionellen Bauablauf“!

Mit der Continu-ING GmbH (continu-ing.com) verfolgt er heute als Coach und Mentor eine Mission: Das Handwerk muss wieder für seine Leistung anerkannt und entsprechend vergütet werden. Schluss mit dem „Sozialhandwerker“, der sich nicht zu wehren weiß und auf Kosten sitzen bleibt. Vom Handwerker als Getriebener zum aktiven Projekttreiber. Wichtige Fragen sollen endlich geklärt werden: Was sind meine Rechte, was meine Pflichten? Wie sieht es mit den
Pflichten anderer aus? Was kann und muss ich fordern, um störungsfrei arbeiten zu können? Wie gelingt der Sprung vom letzten, missachteten Glied im Bauablauf zu einer Position auf Augenhöhe mit Fachplaner und Auftraggeber? Andreas Scheibe möchte neue Sichtfelder für Handwerker eröffnen.

Neues Buch: „VOB ist Chefsache – Schluss mit öffentlichen Chaosbaustellen“

Mit seinem neuen Buch „VOB ist Chefsache – Schluss mit öffentlichen Chaosbaustellen“ richtet sich Andreas Scheibe gezielt an Inhaber und Geschäftsführer von Handwerksbetrieben, die öffentliche VOB-Projekte wirtschaftlich sicherer und strukturierter steuern wollen. Auf 521 Seiten zeigt er anhand ausführlicher Anleitungen, Rechenbeispiele und fünf Fallstudien, welche Rechte, Pflichten und unternehmerischen Aufgaben bei gestörten Bauabläufen entscheidend sind. Im Mittelpunkt stehen sieben zentrale Geschäftsführeraufgaben – von Mindermengen, Bauzeitstörungen und Stundenlohnarbeiten über Nachtragskalkulation und LV-Analyse bis hin zu unwirksamen Vertragsklauseln, Controlling und professioneller Kommunikation.

Das Ziel: VOB-Wissen zur Chefsache machen. Handwerksunternehmer sollen berechtigte Vergütungsansprüche frühzeitig erkennen, nachvollziehbar begründen und ihre Projekte auch bei unklarer Planung, Verzögerungen und zusätzlichen Leistungen wirtschaftlich souverän führen können. Das Buch verbindet dafür baubetriebliches Hintergrundwissen mit konkreten Vorgehensweisen für die tägliche Praxis im VOB-Projektgeschäft.

vob-ist-chefsache.de

Kostenloses Strategiegespräch: Mehr Klarheit und Struktur für Handwerksbetriebe im VOB-Projektgeschäft

Mit einem kostenlosen und unverbindlichen Strategiegespräch bietet die Continu-ING GmbH Chefs von Handwerksbetrieben die Möglichkeit, ihre aktuellen Abläufe und Herausforderungen im VOB-Projektgeschäft zu analysieren. Gemeinsam werden Verbesserungspotenziale herausgearbeitet und ein konkreter 6-Schritte-Plan entwickelt, der zeigt, welche Strukturen, Vorlagen, Argumentationen und Strategien im eigenen Betrieb noch fehlen und wie diese Schritt für Schritt eingeführt werden können.

Im Mittelpunkt stehen typische Herausforderungen gestörter Bauabläufe: fehlende oder unvollständige Ausführungsunterlagen, Bauzeitverschiebungen und Bauzeitverlängerungen sowie die strukturierte Dokumentation und Darlegung berechtigter Vergütungsansprüche. Das Ziel ist, Handwerksunternehmen dabei zu unterstützen, ihre Projekte klarer zu steuern, professionell gegenüber Auftraggebern und Planern aufzutreten und ihre Projektleiter mit praxistauglichen Systemen für das tägliche VOB-Projektgeschäft auszustatten.

Zugehörige Themenseiten:
Auftragsabwicklung, Baurecht und Professioneller Bauablauf – Kolumne von Andreas Scheibe