Weniger Schwarzarbeit, höhere Mindestlöhne für Azubis und weniger Bürokratie im Arbeitsschutz – die Ziele der für 2026 vorgesehenen Neuregelungen für Unternehmen sind ambitioniert. Bei vielen Vorhaben wird es jedoch einige Zeit brauchen, bis die Auswirkungen in der Betriebspraxis spürbar sind. Die wichtigsten Änderungen im Bereich Management und Betrieb für 2026 im Überblick.

Mindestausbildungsvergütung
Alle Auszubildenden, die ab Januar 2026 ein Ausbildungsverhältnis beginnen, müssen von ihrem Ausbildungsbetrieb im ersten Lehrjahr mindestens einen Bruttolohn von 724 Euro (bisher: 682 Euro) erhalten. Für das zweite Ausbildungsjahr beträgt die Mindestvergütung 854 Euro (bisher: 805 Euro), im dritten und vierten Ausbildungsjahr sind dann 977 und 1.014 Euro verpflichtend zu zahlen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) bekommen die meisten Auszubildenden eine deutlich über dem Mindestlohn liegende Vergütung, in einigen Branchen-Tarifverträgen ist das sogar verbindlich vorgesehen.
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Arbeitsschutz und Gesundheit, Ausbildung und Schwarzarbeit
