Eigentlicher Betriebszweck erfüllt? Nebentätigkeit: Welche zusätzlichen Einkünfte der Fiskus ganz genau prüft

Achtung Steuerfalle: Als Handwerker sagen Sie in der Regel nicht nein, wenn zusätzliche Aufträge winken und Sie mit der Nebentätigkeit Geld verdienen können. Doch Vorsicht, handelt es sich um Tätigkeiten, die nicht dem Betrieb zugeordnet werden können, steht schnell der Fiskus vor der Tür. Hier die wichtigsten Einkommensarten im Schnelldurchlauf, damit Sie mit Ihrer Nebentätigkeit keine bösen Überraschungen erleben.

Handwerkschefs, die mit einer Nebentätigkeit dazuverdienen, zum Beispiel als Vortragsredner, müssen im Auge behalten, inwieweit sich der Fiskus auch an solchen Honoraren beteiligt.
Handwerkschefs, die mit einer Nebentätigkeit dazuverdienen, zum Beispiel als Vortragsredner, müssen im Auge behalten, inwieweit sich der Fiskus auch an solchen Honoraren beteiligt. - © Cyber Shutter - stock.adobe.com

Handwerker sind Unternehmer. Bieten sich geschäftliche Möglichkeiten in Form einer Nebentätigkeit werden diese genutzt, unabhängig davon, ob diese dem eigentlichen Betriebszweck entsprechen. Häufig übersehen Chefs dabei die steuerliche Auswirkungen, wenn in geringem Umfang, quasi „nebenbei“ Einkünfte erzielt werden, diese womöglich bis zur nächsten Steuererklärung ganz vergessen. Der Steuerberater kann nicht reagieren, da er von den Vorgängen oft gar nichts erfährt.

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