Ob der Steuerberater seine Leistungen in seiner Rechnung korrekt abgerechnet hat, lässt sich überprüfen. Die erforderlichen Angaben finden sich in der Steuerberater-Rechnung und in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die die zulässigen Gebühren verbindlich regelt.

Die Regeln für die Abrechnung von Steuerberatern haben sich seit dem 1. Juli 2025 geändert. So erhöhten sich beispielsweise die Wertgebühren (Tabellen A–D und weitere) um etwa sechs Prozent. Auch die Betragsrahmengebühren (z. B. Lohnbuchführung) wurden im Mittel um rund neun Prozent angehoben. Die Zeitgebühr wurde neu geregelt und ebenfalls erhöht (mittlerer Gebührensatz etwa plus neun Prozent). Außerdem erfolgt die Abrechnung jetzt je angefangener Viertelstunde statt wie bislang je halber Stunde.
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