Private Pflegeversicherung: Wie Sie sich richtig absichern

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Das neue Reformpaket bringt Verbesserungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es bleibt aber beim Basisschutz, der nicht alle Kosten deckt. Eine Pflegetagegeldpolice kann die Lücke jetzt schließen. Wichtige Fragen und Antworten.

Im Ernstfall reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse nicht aus. - © Butch - Fotolia.com

Ab 1. Januar 2016 tritt das sogenannte „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ in Kraft. Es bringt ab 2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Aus den drei Pflegestufen werden dann fünf Pflegegrade. Und es wird ein neues Begutachtungsverfahren geben. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken soll dann wegfallen.

Um die höheren Ausgaben für die gesetzliche Pflege zu finanzieren, wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bereits 2015 um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent erhöht (2,6 Prozent für Kinderlose). Mit dem zweiten Reformgesetz soll der Beitrag 2017 nochmals um 0,2 Prozentpunkte auf dann 2,55 Prozent steigen (2,8 Prozent für Kinderlose).

Die Erhöhung kommt nicht von ungefähr: Das Bundesgesundheitsministerium geht für das Jahr 2017 bei der Pflege im Heim im Bundesdurchschnitt von einem Eigenanteil von voraussichtlich 580 Euro monatlich aus. Hinzu kommen Kosten für Verpflegung und Unterkunft und Investitionen. Auch diese können von Heim zu Heim variieren. Heißt, im Pflegefall wird das Geld aus der gesetzlichen Pflegekasse nicht reichen. Sinnvoll ist eine zusätzliche private Pflegetagegeldversicherung. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist eine private Pflegetagegeldversicherung?

Die Versicherung zahlt ein vereinbartes Tagegeld, meist gestaffelt nach der jeweiligen Pflegestufe. Das volle Tagegeld gibt es häufig erst bei Pflegestufe III. In den anderen Pflegestufen zahlt die Versicherung jeweils einen bestimmter Prozentsatz. Die Beiträge richten sich nach Alter und Gesundheitszustand.

Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? 

Die meisten Versicherungen, die private Tagegeldpolicen anbieten, folgen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Pflegestufe dem Sozialgesetzbuch. Das heißt, der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Was sind wichtige Auswahlkriterien bei Pflegetagegeldversicherungen?

Wichtig ist auf jeden Fall die Beitragsbefreiung im Pflegefall für alle Stufen. Die Versicherung sollte auch bei Laienpflege und in Pflegestufe 0 (Demenz) zahlen. Außerdem sollte der Anbieter auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten.

Wann zahlt die Pflegetagegeldversicherung?

Manche Versicherer zahlen erst ab Eingangsdatum der ärztlichen Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit. Andere Gesellschaften auch sechs Monate oder unbegrenzt rückwirkend.

Kann man einen Inflationsschutz mitversichern?

Einen Inflationsschutz können Versicherte  über eine sogenannte Beitrags- und Leistungsdynamik vereinbaren. Wird man erst spät ein Pflegefall, ist das Tagegeld dann wahrscheinlich zu knapp. Eine Dynamik vor und nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit kann das auffangen, verteuert allerdings den Versicherungsbeitrag.

Kann man Beitragspausen einlegen?

Beitragspausen bieten leider nur wenige Gesellschaften. Außerdem ist das Aussetzen der Beiträge an bestimmte Bedingungen wie etwa Elternzeit gekoppelt. Beitragspausen sind nur für kürzere Zeiträume erlaubt, etwa für sechs oder zwölf Monate.

Sind Einmalzahlungen der Versicherung möglich?

Mehr als die Hälfte der Tarife bietet Einmalzahlungen mittlerweile ergänzend zum Pflegetagegeld an. Zusammen mit der aufgestockten gesetzlichen Leistung für den barrierefreien Wohnungsumbau auf 4.000 Euro dürfte sich damit einiges bewegen lassen.

Gibt es die staatlich geförderte Pflegeversicherung, den Pflege-Bahr, noch?

Ja. Pflege-Bahr wird teils in Kombiverträgen mit einer privaten Pflegetagegeldpolice angeboten. Allein reicht Pflege-Bahr in keinem Fall aus, um die finanzielle Pflegelücke zu schließen. Allerdings bekommen gerade Ältere oder Erkrankte häufig nur noch diese staatlich geförderte Tagegeldvariante, da sie ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Ansonsten raten Verbraucherschützer von dieser Variante aber ab.