Riskante Preisabsprachen vermeiden

In der Schweiz sind mehrere Bauunternehmen in den Verdacht illegaler Preisabsprachen geraten. Die zuständige Wettbewerbskommission (Weko) ermittelt wegen Verstoßes gegen das Kartellgesetz. Auch deutsche Handwerksunternehmen müssen sich auf strengere Kontrollen einstellen. Wird man als Unternehmer überführt, drohen saftige Strafen.

Kartell
Die Kartellbehörden gehen massiv gegen Preisverein­barungen vor. Auch Mittelständler geraten ins Visier. - © vege/Fotolia.com

In der Schweiz werden einige Bauunternehmen aus dem Kanton St. Gallen verdächtigt, illegale Preisabsprachen getroffen zu haben. Das berichtet das Schweizer Handelsblatt. Die Betriebe könnten sich bei der Zuteilung von Ausschreibungen koordiniert und sich Bauprojekte sowie Kunden untereinander aufgeteilt haben. Die Ermittler der Weko hätten zudem „Anhaltspunkte, wonach sich weitere Unternehmen aus dem Straßen- und Tiefbau abgesprochen haben“, so die Handelszeitung.

Preisabsprachen werden streng kontrolliert

Auch in Deutschland sind skandalöse Fälle jüngst bekannt geworden. Das Kartellamt verhängte gegen 22 Unternehmen aus dem Verband der Mühlenindustrie eine Strafzahlung von insgesamt 65 Millionen Euro wegen Preisabsprachen. Leidtragende waren die zahlreichen Bäckereien, die durch diese illegalen Vereinbarungen der Konzerne überhöhte Preise für ihre Rohstoffe zahlen mussten.

Der Fall aus der Lebensmittelbranche ist kein Einzelfall. Im März 2013 gab es Durchsuchungen bei Sanitärgroßhändlern. Diese werden verdächtigt, dass sie SHK-Handwerker zu Kartellpreisen beliefert haben.

Kleine und mittelständische Handwerksunternehmen treffen wettbewerbswidrige Absprachen – mitunter allerdings ohne sich über die illegale Handlung bewusst zu sein.

„Das Kartellrecht untersagt wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen unabhängig von Ort, Form und Umfang“, warnt Johann Brück, Rechtsanwalt und Kartellexperte der Kanzlei Hermanns Wagner Brück in Düsseldorf. Die Kartellbehörden in Deutschland haben ihre Kontrollen der Betriebe in diesem Jahr verstärkt.

So geraten Sie nicht in die Kartellfalle

Geraten Handwerksunternehmer in den Verdacht, strafwidrig Preise abzusprechen, wird die jeweilige Landesbehörde tätig. Haben sie Kundenbeziehungen ins Ausland oder in andere Bundesländer, ermittelt das Bundeskartellamt. „Kartellsünder unterliegen permanent einem Entdeckungsrisiko“ wie Brück weiter erklärt.

Er rät Unternehmern „prinzipiell jede Sitzung sofort zu verlassen, in der konkret über Preise, Beziehungen zu Lieferanten, Mengenbeschränkungen oder den Umgang mit Preissteigerungen gesprochen wird“.