Unerlaubte Absprachen: Das geht nicht

Unternehmer bewegen sich selbst im Gespräch mit dem Kunden mitunter auf unsicherem Terrain. Dieses Verhalten ist wettbewerbswidrig.

Das geht nicht

Vergleichsangebote Mitarbeiter von Firmen sind bei Aufträgen dazu gehalten mehrere Angebote einzuholen. Die Betroffenen kontaktieren oft einen Anbieter, mit dem sie bereits zusammengearbeitet haben. Die Firma gibt ihr Angebot ab. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wäre es, wenn der Firmenchef die Vergleichsangebote selbst bei Kollegen einholt und dem Kunden zuleitet.

KundengesprächDie unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers darf nicht als Argument dafür dienen, Kunden keinen Rabatt zu gewähren. Motto: Wir verlieren unsere Lizenz, wenn wir anders agieren.

BeschwerdeAuch sollte kein Unternehmer auf die Idee kommen, sich beim Hersteller darüber zu beschweren, dass Kollegen die unverbindliche Preisempfehlung nicht einhalten. Auch das ist ein Verstoß gegen das geltende Wettbewerbsrecht.