Checkliste Arbeitsunfall Nach dem Arbeitsunfall: Acht Schritte, um das Geschehen in den Griff zu bekommen

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Es ist der Alptraum für jeden Unternehmer: Ein Mitarbeiter verunglückt und wird verletzt, womöglich schwer oder sogar tödlich. Als Chef müssen Sie jetzt schnell reagieren und an vieles gleichzeitig denken. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick.

Wenn ein Mitarbeiter verunglückt und verletzt wird, sollten Sie diese acht Punkte unbedingt beachten. - © © Monika Wisniewska - Fotolia.com

Wichtig: Versicherungsrechtlich gilt ein Unfall dann als Arbeitsunfall, wenn er

  • eindeutig auf die berufliche Tätigkeit des Unfallopfers zurückzuführen ist
  • sich auf dem direkten Hin- und Rückweg zur oder von der Arbeitsstätte eingetreten ist (sog. „Wegeunfall“)
  • auf die Tätigkeit mit Arbeitsmitteln zurückzuführen ist
  • im Rahmen eines Betriebsfestes oder -ausfluges eingetreten ist (unter bestimmten Bedingungen)

1. Schritt: Rettungskette in Gang setzen

Ist ein schwerer Unfall bei Ihnen im Betrieb passiert, rufen Sie oder ein Mitarbeiter den Rettungsdienst bzw. Notarzt und leisten parallel Erste Hilfe. Bei tödlichen Unfällen müssen Sie natürlich auch die Polizei benachrichtigen.

2. Schritt: Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft melden

Jeder Arbeitsunfall oder Wegeunfall (ein Unfall auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte bzw. auf einer Geschäftsreise), der voraussichtlich eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zur Folge hat, muss innerhalb von drei Tagen an Ihre Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Zuständig ist Ihre jeweilige Bezirksverwaltung. Der Unfalltag selbst zählt bei der Drei-Tage-Frist übrigens nicht. Entscheidend ist die Zahl der Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit, nicht die Zahl der Werktage.

Tödliche Unfälle und Ereignisse, bei denen mehr als drei Personen gesundheitlich geschädigt werden, müssen Sie der Berufsgenossenschaft unverzüglich telefonisch oder per Fax mitteilen.

Wichtig: Benachrichtigen Sie bei schweren Unfällen so schnell wie möglich auch die Gewerbeaufsicht bzw. die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde.

3. Schritt: Leichte Verletzungen im Verbandbuch dokumentieren

Stellt sich heraus, dass die Unfallfolgen weniger schwer sind als befürchtet, müssen Sie das Ereignis dennoch ins Verbandbuch eintragen. Das ist wichtig, damit Ihr Mitarbeiter einen Nachweis hat, falls sich später doch noch Unfallfolgen einstellen. Deshalb sollten Sie das Verbandbuch auch lange – vorgeschrieben sind mindestens fünf Jahre - aufbewahren.

4. Schritt: So wird die Unfallanzeige gemacht

Als Unternehmer müssen Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter den Unfall innerhalb von drei Tagen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger anzeigen. Dabei müssen Sie die Unfallanzeige in zwei Ausführungen an Ihre Berufsgenossenschaft senden, ein weiteres Exemplar sollte zur Dokumentation bei Ihnen im Betrieb verbleiben.

Falls es einen Betriebsrat gibt, bekommt auch er ein Exemplar der Unfallanzeige. Außerdem müssen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit über den Unfall informiert werden. Auch der verunglückte Mitarbeiter hat das Recht auf eine Kopie der Unfallanzeige – Sie als Arbeitgeber müssen ihn darauf hinweisen.

Tipp: Viele Berufsgenossenschaften bieten die Möglichkeit, Unfälle auch online auf ihrer Homepage anzuzeigen. Weitere Informationen und Musterformulare gibt es bei der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung oder auf der Homepage Ihrer BG.

5. Schritt: Durchgangsarzt einschalten

Nach einem Unfall, der zwar vermutlich zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, bei dem der Verletzte aber voraussichtlich nicht im Krankenhaus behandelt werden muss, muss Ihr Mitarbeiter zwingend einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen – also etwa nach einem Knochenbruch.

Durchgangsärzte sind Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin und werden von den Unfallversicherungsträgern bestellt. Deren Unterlagen sind auch wichtig, falls es später zu einer Berufsunfähigkeit oder anderen Unfallfolgen kommt. Der Durchgangsarzt entscheidet auf Grund des Befundes über die weitere Behandlung.

6. Schritt: Psychische Folgen abklären lassen

Nach einem schweren oder gar tödlichen Arbeitsunfall drohen auch psychische Folgen, daran sollten Sie ebenfalls denken. Betroffen ist oft nicht nur das Unfallopfer, sondern auch Kollegen, die z. B. Zeugen einer schweren Verletzung wurden, können traumatisiert sein. Ihre Berufsgenossenschaft kann Ihnen sicher helfen, eine Erstbetreuung am Arbeitsplatz zu organisieren, die Ihren Mitarbeitern und auch Ihnen bei der Bewältigung des schrecklichen Ereignisses hilft.

Nach tödlichen Unfällen kann auch die Polizei Sie unterstützen, psychologische Betreuung für Ihre Mitarbeiter, etwaige Angehörige des Unfallopfers und auch für Sie selbst zu finden. Allgemeine Informationen gibt diese Broschüre .

Wichtig: Berücksichtigen Sie solche psychisch traumatisierenden Ereignisse auch bei der Unfallanzeige!

7. Schritt: Rehabilitation bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Für die Rehabilitation nach Arbeitsunfällen ist in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft Leistungsträger. Der Unfallversicherungsträger wird tätig, sobald Sie als Arbeitgeber den Unfall angezeigt haben bzw. sobald der Arztbericht eingegangen ist. Insofern muss das Unfallopfer keinen eigenen Antrag auf Rehabilitationsleistungen stellen.

Auch deshalb ist es so wichtig, das Durchgangarztverfahren einzuhalten! Nach der Prüfung der jeweiligen Ansprüche informiert der Unfallversicherungsträger Ihren Mitarbeiter direkt über die jeweiligen Rehabilitationsleistungen.

8. Schritt: Beinahe-Unfälle analysieren

Auch wenn es noch einmal glimpflich abgegangen ist oder wenn der Unfall scheinbar keine Folgen hatte, sollten Sie versuchen, die Ursachen für den Unfall oder Beinaheunfall zu untersuchen. Nur dann können Sie Maßnahmen treffen, dass ein Schreckensereignis sich nicht wiederholt. Die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat einen vom VDSI initiierten Leitfaden aufgegriffen und zu einer Checkliste weiter entwickelt, die Sie dafür benutzen können.