Betriebsversicherung

20.12.2011 | coh/ds

Mitarbeiter-Betrug nimmt zu

Der Betrugsschaden an der eigenen Firma durch untreue und kriminelle Mitarbeiter ist in den letzten Jahren extrem angestiegen. Während im Jahr 2006 der durchschnittliche Schaden noch bei rund 10.000 Euro lag, wird er für 2011 auf 27.600 Euro beziffert.

Mit einer Vertrauensschadenversicherung können Schäden, die durch Diebstähle und Betrug der Mitarbeiter entstehen, abgesichert werden. Foto: digitalstock

Grund für den Anstieg sind laut Ralf Meurer, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), vor allem „größere Wirtschaftsdelikte“.

Versicherungsschutz ist notwendig

Schäden durch Diebstähle und Betrug der Mitarbeiter können über die Vertrauensschadenversicherung abgesichert werden. Schon in den ersten drei Quartalen 2011 mussten die Versicherer für untreue Arbeitnehmer rund eine Million Euro mehr zahlen als 2010.

Insgesamt waren es 62 Millionen Euro. „Schäden durch Mitarbeiterbetrug können selbst gesunde Unternehmen schlagartig in eine Schieflage führen“, warnt Meurer. Nach seiner Meinung ist der Bedarf an Versicherungsschutz größer denn je.

Bisher wenige Versicherungen vorhanden

Trotzdem versichern sich nur relativ wenige Unternehmen. Laut einer Studie der Universität Halle-Wittenberg haben nur rund 35 Prozent aller deutschen Firmen eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen haben.

Grund: Die Police ist teuer und die Versicherer prüfen intensiv, wie sicher das Unternehmen schon aufgestellt ist. Daher halten sich die Schäden der versicherten Unternehmen in Grenzen.

Forderungsausfallschutz mit Warnfrist

Gut bewährt hat sich nach Einschätzung der Kreditversicherer eine neue Warnfrist für Unternehmen, die ihr Lieferrisiko abgesichert haben. Die Forderungsausfallversicherung tritt dann ein, wenn Unternehmen aufgrund einer Insolvenz gelieferte Waren nicht mehr bezahlen können. Rund 50.000 Unternehmen in Deutschland haben ihr Zahlungsrisiko durch insolvente Kunden geschützt.

 

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