Finanzierungstrend: Neue Förderung für Energiespar-Contracting

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Im Januar 2016 starteten die Bürgschaftsbanken ein neues Programm: „Contracting-Bürgschaften“. Im Fokus stehen Handwerksbetriebe.

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    Moderne ­Beleuchtung senkt sowohl die Energie­kosten als auch die CO 2 -Emis­sionen.
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    „Zielgruppe sind vor allem Handwerksbetriebe, denen die notwendigen Sicherheiten fehlen.“ Guy Selbherr, ­Vorsitzender des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken, Berlin.

Das neue Programm „Contracting-Bürgschaften“ ist Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) der Bundesregierung. Das Ziel: Energiesparen soll als Geschäftsmodell stärker gefördert und Contracting leichter finanzierbar werden. „Zielgruppen sind in erster Linie Handwerksbetriebe, denen für die Finanzierung Sicherheiten fehlen, um die hohen Investitionen für Contracting-Maßnahmen vorfinanzieren zu können“, erklärt dazu Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB).

Beim Contracting gibt es noch Nachholbedarf: Denn der Marktanteil von Energiespar-Contracting am gesamten Contracting-Markt lag 2014 unter zehn Prozent, so der Verband für Wärmelieferung. Das neue Programm soll diesen Marktanteil ausbauen. „Wenn ein Contractor im Kundenauftrag Heizkessel oder Beleuchtung austauscht, trägt er dazu bei, Energiekosten zu sparen und CO2-Emissionen zu senken“, erklärt das Wirtschaftsministerium. handwerk magazin hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Was hemmte bisher die Verbreitung von Energiespar-Contracting?

Es gab beim Energiespar-Contracting verschiedene Risiken: hohe Erstinvestitionen, lange Vertragslaufzeiten, Gewährleistungsrisiko des Contractors, Bonitätslage des Contractingnehmers. Dies hat insbesondere Handwerksbetriebe abgeschreckt, denen oft die Mittel fehlen, um einer größeren Anzahl von Kunden Energiespar-Contracting-Maßnahmen vorzufinanzieren. Als ein wesentliches Hemmnis haben sich auch die komplexen Verträge herausgestellt.

Was ändert sich beim neuen Förderprogramm?

Es gab beim Energiespar-Contracting verschiedene Risiken: hohe Erstinvestitionen, lange Vertragslaufzeiten, Gewährleistungsrisiko des Contractors, Bonitätslage des Contractingnehmers. Dies hat insbesondere Handwerksbetriebe abgeschreckt, denen oft die Mittel fehlen, um einer größeren Anzahl von Kunden Energiespar-Contracting-Maßnahmen vorzufinanzieren. Als ein wesentliches Hemmnis haben sich auch die komplexen Verträge herausgestellt.

Der Bürgschaftsthöchsbetrag wird für derartige Finanzierungen von 1,25 auf zwei Millionen Euro angehoben. Die zu finanzierende Maßnahme muss dabei zu einer Energieeinsparung in Höhe von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Status quo führen (maßnahmenbezogen). Aber auch bei geringerer Effizienzsteigerung sind Bürgschaften für die Energiespar-Contracting-Finanzierung weiterhin möglich. Antragsteller profitieren möglicherweise nur nicht von dem erhöhten Bürgschaftshöchstbetrag.

Wie sieht ein Beispiel im Handwerk aus?

Ein Elektroinstallationsbetrieb als Contractor prüft beim Kunden und Contractingnehmer, wo Energie eingespart werden kann, und macht ein Konzept. Eine Möglichkeit ist der Tausch der Beleuchtung. Denn mit energieeffizienteren LED-Leuchten kann ein Großteil des bisherigen Energieverbrauchs gespart werden. Wenn der Kunde dem Konzept zustimmt, macht der Handwerker als Contractor mit ihm einen Vertrag, tauscht die Beleuchtung und wartet die neue Anlage während der gesamten Vertragslaufzeit. Die neuen Lampen muss er vorfinanzieren. Er garantiert dem Contractingnehmer im Vertrag eine Energieeinsparung. Der Kunde profitiert vom Know-how des Contractors, die Kosten für seine Dienstleistung werden aus einem Teil der Einsparungen gedeckt, und wenn der Vertrag ausläuft, profitiert der Kunde in voller Höhe von den Einsparungen.

Gibt es für Handwerker konkrete Hilfestellung bei den komplexen Contracting-Verträgen?

Ja, der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken stellt für Handwerksbetriebe einen Mustervertrag online zur Verfügung. Unternehmer finden Infos zum Programm sowie den Vertrag unter www.contracting-buergschaft.de.

Was können Handwerker über Contracting-Bürgschaften absichern?

Abgesichert werden können sowohl Investitionskredite eines Contractors aus dem Handwerk für die Vorfinanzierung einer Energiespar-Contracting-Maßnahme als auch Avale. Bei den abzusichernden Avalen kann es sich um Vertragserfüllungsavale, die die Hausbank des Contractors gegenüber dessen Vertragspartner abgibt, oder um die Verbürgung eines Zahlungsavals des Contractingnehmers gegenüber dem Contractinggeber handeln. Auch hier geht es um klassische Ausfallbürgschaften bis zur Höhe von maximal 80 Prozent des Kreditbetrages oder des Avals, die allein bei Insolvenz des Kreditnehmers gegenüber seiner Hausbank zum Zuge kommen. Nicht abgesichert wird bei den konkreten Vorhaben die Energiespargarantie des Contractors.

Wie stellen Handwerker einen Antrag?

Der Contractor, also der Handwerksbetrieb, erarbeitet ein Konzept für das Vorhaben im Bereich Energiespar-Contracting. Sofern der Contractor für die Umsetzung des Konzepts eine Kreditfinanzierung benötigt, beantragt er dafür bei seiner Hausbank einen Kredit. Die Bank stellt bei Bedarf einen Bürgschaftsantrag bei der Bürgschaftsbank.

Was prüft die Bürgschaftsbank?

Die Bürgschaftsbank prüft die Förderfähigkeit des Vorhabens und berücksichtigt bei der Prüfung die üblichen Kriterien. Da die wirtschaftliche Tragfähigkeit des konkreten Vorhabens mittel- und langfristig oftmals maßgeblich von der Bonität des Auftraggebers beeinflusst wird (Bezahlung der Contractingraten), prüft die Bürgschaftsbank auch diesen Aspekt auf Basis verfügbarer Informationen.

Contracting-Bürgschaften: Die Konditionen

Die wichtigsten Rahmenbedingungen für das neue Förderprogramm Contracting-Bürgschaften im Überblick.

Bürgschaftsquote: 50 bis 80 Prozent je nach Wunsch der Hausbank und Projektqualität

Bürgschaftsobergrenze:. 2 Millionen Euro

Laufzeit: Maximal 15 Jahre

Konditionen: Kosten betragen zwischen 0,8 bis 1,6 Prozent p.a. des Kreditbetrages. Zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,0 Prozent des Bürgschaftsbetrages

Mögliche zulässige Projekte: Bürgschaften gegenüber einer Hausbank für:
  • die Investitionsfinanzierung des Contractinggebers
  • ein Vertragserfüllungsaval des Contractors
  • ein Vertragserfüllungsaval des Contractingnehmers

Unterlagen:

  • Antrag der regional zuständigen Bürgschaftsbank
  • SEPA-Basislastschriftmandat
  • Beihilfeerklärung
  • Contracting-Vertrag
  • Anlagen 2 und 3 vom VDB-Mustervertrag

Sicherheiten: In Absprache mit der Hausbank

Entscheidungszeiten: Innerhalb von 10 Arbeitstagen, sofern alle Unterlagen vorliegen