Betriebsberatung: Förderung durch KfW und BAFA

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Unternehmensberater

Handwerksbetrieben steht die kostenlose Betriebsberatung von Handwerkskammern und Fachverbänden zur Verfügung. Für weitergehende Hilfen von einer freien Unternehmensberatung können Betriebe Zuschüsse erhalten. Dafür gibt es folgende Bundesprogramme.

Gründercoaching Deutschland

Mit diesem Programm unterstützt die KfW Existenzgründer mit einen Zuschuss zu einer professionellen externen Beratung – bis zu fünf Jahre nach Gründung. Mit der geförderten Beratung können Sie zum Beispiel:

  • Ihren Businessplan optimieren
  • Finanzierungsgespräche bei Banken vorbereiten
  • Marktanalysen und Vertriebskonzepte erstellen
  • ein Controllingsystem entwickeln
  • Ihr Personalwesen optimieren

Bedingung für die Förderung ist: Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein.

Konditionen: Sie erhalten einen Zuschuss zum Honorar eines Unternehmensberaters der KfW-Beraterbörse. Das Nettohonorar des Beraters kann bis zu 6000 Euro betragen, das förderfähige Tageshonorar bis zu 800 Euro netto. Derzeit liegt der Zuschussanteil in den alten Bundesländern bei 50 Prozent, also maximal 3000 Euro, in den neuen Ländern bei 75 Prozent, also maximal 4500 Euro.

Informationen: www.kfw.de

Seite 2: Alles über die Fördermöglichkeiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Förderung unternehmerischen Know-hows für kleine und mittlere Unternehme sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen. Mit dieser Beratungsförderung können Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt tätig sind einen Zuschuss zu den Kosten erhalten, die ihnen durch die Inanspruchnahme einer Beratung entstehen. Die Unternehmen müssen weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Konditionen: Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Erstattet werden das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten (jeweils ohne Umsatzsteuer).

Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern (einschl. Berlin) beträgt 50 Prozent.  maximal 1500 Euro; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent, maximal 1500 Euro.

Innerhalb der dreijährigen Geltungsdauer der Richtlinien kann ein Unternehmen mehrere Beratungen gefördert bekommen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die einzelnen Beratungen in sich abgeschlossen sind und sich die Thematiken eindeutig voneinander unterscheiden. Liegt eine thematische Trennung vor, können mehrere Beratungen so oft bezuschusst werden, wie die einzelnen Zuschussbeträge der geförderten Beratungen in der Summe den Betrag von 3000 Euro nicht überschreiten.

Informationen: www.bafa.de