Betriebliches Gesundheitsmanagement: Steuervorteile nutzen

Unternehmer können viele Gesundheitsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter von der Steuer absetzen. Davon profitieren sowohl Chefs, als auch ihre Angestellten. Was Handwerksunternehmer bei der Auswahl der steuerlich attraktiven Maßnahmen beachten müssen.

Gesundheitsförderung: Hilfen für Betriebe
Außer Fitnessstudioabos können Handwerksunternehmer viele Gesundheitsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter von der Steuer absetzen. - © Andy Dean/fotolia.com

Ein gesunder und engagierter Mitarbeiter ist ein wesentlicher Baustein für unternehmerischen Erfolg. Mit dem richtigen betrieblichen Gesundheitsmanagement können Chefs im Handwerk vielen Berufskrankheiten entgegenwirken und gleichzeitig die Leistungsbereitschaft und Zufriedenheit ihres Personals in der Firma steigern. Was viele Handwerker nicht wissen: Das Finanzamt sponsert mehrere Gesundheitsmaßnahmen wie Rückenschulungen oder Fitness-Kurse für die Mitarbeiter – „egal, ob inner- oder außenbetrieblich“, erklärt der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e. V. (BVBC).

Um diese Möglichkeiten aber steuerlich geltend machen zu können, stellt der Gesetzgeber Bedingungen: „Pro Mitarbeiter sind gesundheitsfördernde Maßnahmen bis zu einer Kostenhöhe von 500 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei“, erläutert Axel Uhrmacher, Vizepräsident des BVBC. „Bei Jobwechseln unter dem Jahr und Mehrfachbeschäftigungen kann der Freibetrag auch mehrfach beansprucht werden“.

Nicht alle Maßnahmen absetzbar

Die Unterstützung gilt aber nicht für alle Bereiche des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Im Sozialgesetzbuch und im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen sind die genauen Rahmenbedingungen definiert.

Steuerlich gefördert werden Rückenkurse, Bewegungsprogramme oder Massagen. Auch Ernährungskurse, Rauchentwöhnungen und Schutzimpfungen. Bei Kursen für autogenes Training, Yoga oder Qigong schauen die Finanzämter genauer hin. Nur wenn der Anbieter sich in diesem Bereich als qualifizierte Fachkraft ausweisen kann, besteht die Möglichkeit, die Kosten steuerlich abzusetzen.

Auskunft beim Finanzamt holen

Sind sich Handwerksunternehmer nicht sicher, ob die geplante Maßnahme in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann, „sollten sie sich beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft einholen“, so Uhrmacher weiter. Wichtig: Gesundheitsfördernde Maßnahmen für die Mitarbeiter müssen zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Gehaltsumwandlungen sind nicht steuerbegünstigt. Statt einer Gehaltserhöhung können Handwerksunternehmer ihrem Personal auch Gesundheitsmaßnahmen zu Gute kommen lassen.

Nachweispflicht durch Arbeitgeber

Meldet der Unternehmer seinen Mitarbeiter für einen gesundheitsfördernden Kurs an, muss er die Maßnahmen per Teilnahmebescheinigung und Rechnung nachweisen, in dem er diese Belege den Lohnunterlagen beifügt. Auf Nummer sicher bei der Nachweispflicht gehen Chefs, wenn sie den Dokumenten eine detaillierte Leistungsbeschreibung der Maßnahme beisteuern.