Zusatzleistungen: Diese Extras können Sie ohne Abgaben gewähren

Während die Mitarbeiter von kleinen Lohnerhöhungen netto kaum profitieren, sind steuer- und sozialabgabenfreie Extras für Mitarbeiter und Chef oft deutlich lukrativer. Mit diesen Zusatzleistungen können Betriebe im Handwerk ihre Arbeitsplätze zusätzlich und nachhaltig aufwerten.

Softdrinks, Wasser und Kaffee kann der Chef seinen Mitarbeitern frei von Steuern und Sozialabgaben während der Arbeitszeit zur Verfügung stellen. - © Markus Mainka - fotolia.com

Benzingutscheine
Bis zur Sachbezugsgrenze von 44 Euro im Monat bleiben Benzingutscheine steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die Art des Sprits und die Anzahl der Liter explizit genannt sind.

Betriebliche Altersvorsorge
Bis zu 2856 Euro dürfen Mitarbeiter wie Chefs in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, ohne dass Steuern und Sozialversicherung anfallen. Bei Neuzusagen profitieren die Mitarbeiter von steuerfreien 1800 Euro zusätzlich.

Kleine Geschenke
Bis zu 40 Euro (inklusive Umsatzsteuer) kann der Chef steuer- und sozialabgabenfrei für kleine Geschenke an die Mitarbeiter aufwenden.

Gesundheitsförderung
Bis zum Freibetrag von jährlich 500 Euro können Chefs ihre Mitarbeiter bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung unterstützen, wenn die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Darunter fallen etwa Bewegungsprogramme, Kurse zur Stressbewältigung oder Nichtraucherseminare.

Getränke
Kaffee, Wasser und Softdrinks kann der Chef seinen Mitarbeitern frei von Steuern und Sozialabgaben während der Arbeitszeit zur Verfügung stellen.

IT-Kommunikation
Smartphone, Laptop, Tablet – inwieweit Mitarbeiter die betrieblichen Geräte auch privat nutzen dürfen, interessiert das Finanzamt nicht.