Ausbildungsduldung Wirtschaft pocht auf 3+2-Modell

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Die bayerische Wirtschaft fordert erneut eine klare Linie bei der Umsetzung der „3+2“-Regel, die Flüchtlingen eine Ausbildung sowie erste Berufserfahrungen ermöglicht und den Betrieben Planungssicherheit gibt.

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Der Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) Peter Driessen fordert eine einheitliche Umsetzung der Ausbildungsduldung, die seit August 2016 mit dem Integrationsgesetz in Kraft getreten ist. „Der uneinheitliche Verwaltungsvollzug im Freistaat zermürbt Ausbildungsbetriebe, Flüchtlinge und Helferkreise. Die Einzelfallprüfungen für die Arbeits- und Ausbildungserlaubnis dürfen kein Lotteriespiel sein, das abhängig von Landkreis oder Sachbearbeiter einen anderen Verlauf nehmen kann. Wir brauchen dringend ein klares, einfach nachvollziehbares Regelwerk, das den Betrieben die versprochene Rechts- und Planungssicherheit verschafft“, so Driessen.

Schnellere Asylverfahren gefordert

Der BIHK-Chef setzt sich zugleich für deutlich schnellere Asylverfahren ein, um die Zahl der Flüchtlinge mit unsicherem Aufenthaltsstatus zu reduzieren. „Die Wirtschaft hat ein starkes Interesse, ihre Integrationsbemühungen auf die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zu konzentrieren. Voraussetzung dafür ist allerdings eine klare Ansage, welche Flüchtlinge diese Perspektive haben“, so Driessen weiter.

Hintergrund ist die Umsetzung der Ausbildungsduldung, bei der das bayerische Innenministerium offensichtlich einen sehr eigenen Weg geht.

Die Regelung, die seit dem Integrationsgesetz August 2016 in Kraft ist, soll eigentlich gewährleisten, dass Flüchtlinge, die eine Ausbildung machen, während dieser Zeit sowie für weitere zwei Jahre einer anschließenden Beschäftigung einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung haben.

BIHK zweifelt an der Politik

Der Freistaat Bayern macht sich, trotz einer als deutlich bewerteten Gesetzesformulierung, einen Halbsatz im Gesetz zunutze, in dem es darum geht, dass eine Duldung nicht erteilt werden soll, wenn „konkrete Maßnahmen zu Aufenthaltsbeendigung“ bevorstehen. Nach Ansicht des Innenministeriums im Freistaat, das entsprechende Weisung an die Ausländerbehörden erteilt hat, kann dies schon der Fall sein, wenn der Geflüchtete zur Ausländerbehörde geladen werden, um Fragen zum Identitätsnachweis zu erörtern. Auch Personen, die einen Asylantrag zurückgenommen haben, sollen in Bayern von der Duldung ausgeschlossen werden.

Der BIHK hat mittlerweile erhebliche Zweifel, ob die mit der Bayerischen Staatsregierung im Oktober 2015 vereinbarten Ziele zur Integration von Flüchtlingen noch realistisch sind. Die Übereinkunft zwischen Wirtschaft und Freistaat sah vor, bis 2019 60.000 Flüchtlinge in Ausbildung oder Arbeit zu integrieren. Eine qualifizierte Ausbildung bei Betrieben aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Bayern haben bislang laut BIHK 3.300 Geflüchtete aufgenommen. „Das große Engagement der Unternehmen für die Integration ist aber ohne Rechts- und Planungssicherheit nicht zu halten“, betont Driessen.

In einer BIHK-Studie nannten 82 Prozent der befragten Unternehmen die zuverlässigen rechtlichen Rahmenbedingungen als Erfolgsfaktor für die Ausbildung von Flüchtlingen. Nur Deutschkenntnisse wurden von noch mehr Betrieben (93 Prozent) als wichtig erachtet.