Willkommen im Betrieb: Wie Sie Auszubildende einführen

Das Verhältnis des neuen Auszubildenden zum Ausbildungsbetrieb stark von den Eindrücken während der ersten Arbeitstage bestimmt. Deshalb kommt einer sorgfältigen Einführung große Bedeutung zu.

Willkommen im Betrieb: Wie Sie Auszubildende einführen

1. Begrüßung

Der Betriebsinhaber und/oder Ausbilder begrüßt den neuen Auszubildenden (Lehrling).

2. Einstellungsformalitäten

  • Entgegennahme der Arbeitspapiere
  • Entgegennahme der Lohnsteuerkarte

3. Arbeitsordnung und Arbeitszeit erläutern

Machen Sie den Auszubildenden mit den wichtigsten Regelungen bekannt, dazu gehören:

  • Arbeitszeit: Beginn, Ende, Pausen
  • Urlaubsregelung
  • Ausbildungsvergütung: Termin, Zahlungsweise
  • Rechte und Pflichten (Ausbildungsvertrag)
  • Betriebliche Ordnung (z.B. Rauchverbot)

4. Betriebliche Einrichtungen vorstellen

Der neue Mitarbeiter soll sich möglichst schnell in Ihrem Betrieb zurechtfinden. Zeigen Sie ihm:

  • Pausenräume
  • Essensmöglichkeiten
  • Umkleideräume
  • Zuweisung eines Schrankes für persönliche Dinge

5. Örtliche Gegebenheiten

Wie kommt der Auszubildende am bestem zum Betrieb? Wo befinden S-Bahn/U-Bahn-/Bushaltestellen und Parkplätze? Wer hat den gleichen Weg zu Arbeit? Sprechen Sie mit ihm/ihr über:

  • Verkehrsverhältnisse
  • Mitnahmemöglichkeit durch andere Mitarbeiter

6. Ausbilder und Ansprechpartner

Besonders wichtig für den guten Start: Der gemeinsame Rundgang im Betrieb. Stellen Sie Ihrem Auszubildenden seine weisungsberechtigten Personen und Kollegen vor, mit denen er/sie zusammenarbeiten wird.

7. Sicherheitsbestimmungen

  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Schutzkleidung
  • Verhalten bei Unfällen
  • Vorstellung des Mitarbeiters, der für Probleme mit den Arbeitsmitteln/dem Arbeitsgerät zuständig ist
  • Hervorheben der Gefahrenstellen im Betrieb mit schriftlicher Dokumentation der Einweisung

8. Arbeit und den Arbeitsplatz

  • Auswahl der ersten Unterweisungen: Interesse und Schwung des Auszubildenden sollen nicht in Enttäuschung und Mutlosigkeit umschlagen.
  • Ausführliche Beschreibung und Einführung in die Tätigkeit
  • Aushändigung der Arbeitsmittel
  • Einweisung in die Bedienung von Maschinen und Geräten
  • Aushändigung und Erklärung der Ausbildungsordnung

Die Bedeutung der Probezeit

Die Ausbildungsinhalte während der Probezeit sollen so gestaltet werden, dass Eignung und Neigung des Auszubildenden für den gewählten Beruf festgestellt werden können.

Vor Ende der Probezeit (in der Regel am Ende des vierten Monats) müssen die Vertragspartner dann entscheiden, ob das Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit fortgesetzt wird oder ob noch während der Probezeit eine Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses erfolgen soll.

Zur Entscheidungsfindung können Informationen der Lehrkräfte an der Berufsschule wertvolle Hilfestellung leisten. Auch Ausbilder in den Berufsbildungs- und Technologiezentren, welche für die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung zuständig sind, sollten gegebenenfalls befragt werden.

Nach Ablauf der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis seitens des Betriebes nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Eine Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen ist jederzeit möglich.

Falsche Rücksichtnahme bei festgestellter fehlender Eignung bzw. bei nicht vorhandener Neigung kann dem Auszubildenden ebenso wie dem Betrieb schaden. Das Ende der Probezeit stellt demnach die letzte Möglichkeit dar, sich über die weitere Zusammenarbeit klar zu werden.

Eine vertragliche Verlängerung der Probezeit über die Dauer von vier Monaten hinaus ist nicht möglich. Nur wenn die Probezeit wegen Krankheit um mehr als ein Drittel unterbrochen wird, kann sich diese um den Zeitraum der Unterbrechung verlängern.

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