Von den Vorteilen des Microbilanzgesetzes profitieren bestimmte kleine Betriebe bereits ab der Bilanz 2012. Doch neben der Bilanz gibt es noch weitere Punkte, die Handwerksunternehmer im laufenden Jahr beachten sollten. Auch sie helfen, möglichst viel Geld vom Fiskus zurückzuholen.

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Privatentnahme: Richtig vorgehen(PDF, 74,16 kB)
Was Sie dieses Jahr beachten sollten
Privatentnahmen kontrollierenEinzelunternehmer und Personengesellschafter können ihren laufenden Geldbedarf durch sogenannte Privatentnahmen decken. Beim GmbH-Geschäftsführer ist das streng limitiert auf Gehalt, Tantieme, und eventuell Pensionszusage.
Sachentnahmen
Das Finanzamt rechnet etwa bei Bäckern und Metzgern mit pauschalen Sätzen, wie viel die Familie aus dem eigenen Geschäft zum Leben braucht. Lässt sich der SHK-Meister von den Mitarbeitern sein privates Bad sanieren, muss er die Leistung sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Umsatzsteuer als private herausrechnen. Dienstwagen. Die private Kfz-Nutzung ist über die pauschale Ein-Prozent-Methode abgedeckt. Wer nach Fahrtenbuch versteuert, notiert jede private Fahrt und trennt so zwischen Betrieb und Privat. GmbH. Dem Finanzamt kommt es auf die gesamten Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers an. Er darf sich keine Vorteile verschaffen, die über das Übliche im Fremdvergleich hinausgehen. Vergleichswerte für eine akzeptable Höhe des Chef-Salärs liefern Tabellen (handwerk magazin 1/2013). Tipp: Weitere Hinweise finden Sie in der Anleitung zur Privatentnahme unter Online exklusiv.
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E-Bilanz vorbereiten
Für Wirtschaftsjahre ab 2013 ist die elektronische Bilanz auch im Handwerk Pflicht. Betriebe, die sich immer noch nicht darauf vorbereitet haben, sollten das jetzt dringend machen. Buchführung. Erledigt der Steuerberater die Buchführung, ist alles in Ordnung. Dieser stellt die Buchführung so um, dass sie bereits den neuen Anforderungen genügt. Läuft die Buchführung jedoch im Betrieb, hat der Steuerberater ohne erweitertes Mandat keinen Zugriff darauf. Tipp: Selbstbuchende Betriebe sollten auf das Datev-Programm zur Finanzbuchführung umsteigen, das die Vorgaben berücksichtigt.
Neue Vorteile nutzen
Das Microbilanzgesetz bringt kleinen Betrieben ab der Bilanz 2012, die Betriebe jetzt im Frühjahr 2013 erstellen lassen, deutliche Vorteile. Schwellenwerte . Begünstigt sind Betriebe in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG und Genossenschaften, die mindestens zwei dieser Schwellenwerte nicht übersteigen: 700000 Euro Jahresumsatz, 350000 Euro Bilanzsumme, zehn Mitarbeiter. Erleichterungen. Die Firmen brauchen nur noch eine vereinfachte Bilanz ohne Anhang aufzustellen und im E-Bundesanzeiger grundsätzlich nur noch zu hinterlegen. Damit sind die Zahlen nicht mehr für jedermann sofort einsehbar.
Tipp: Überschreitet Ihr Betrieb einen Schwellenwert geringfügig, sprechen Sie mit dem Steuerberater.