Vorsteuer: Trick für Kleinbetriebe

Wer wenig investiert, kann auch wenig Umsatzsteuer als Vorsteuer kassieren. Doch Betrieben bis 61.356 Euro Umsatz im Jahr hilft der Trick der pauschalen Vorsteuererstattung. Wie das funktioniert.

Bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmern, deren Nettoumsatz im Jahr 2009 nicht mehr als 61.356 Euro betragen hat, erlaubt das Finanzamt eine pauschale Vorsteuererstattung. Das bedeutet im Klartext: Die Vorsteuerpauschale wird dem Unternehmer unabhängig von den tatsächlichen Vorsteuerbeträgen erstattet.

Kleine Einschränkung: Nicht jede Branche ist begünstigt. Ob ein Einnahmen-Überschussrechner 2010 von der Vorsteuerpauschalierung profitieren kann, verrät ein Blick in die Anlage zu §§ 69 und 70 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung

Auszug aus der Anlage:
  • Bäckerei 5,4%
  • Bau- und Möbeltischlerei 9%
  • Buchbinderei 5,2%
  • Elektroinstallation 9,1%
  • Fließen- und Plattenlegerei 8,6%
  • Friseure 4,5%
  • Glasgewerbe 9,2%
  • Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation 8,4%
  • Maler- und Lackiergewerbe 3,7%
  • Kfz-Reparatur 9,1%
  • Schlosserei und Schweißerei 7,9%
  • Schneiderei 6,0%
  • Schuhmacherei 6,5%
  • Zimmerei 8,1%
  • Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede 7,5%

Beispiel: Friseurin Petra Huber kommt 2010 nur auf 1.500 Euro Vorsteuern aus ihren Eingangsrechnungen. Ihr Umsatz betrug 2010 60.000 Euro, der Umsatz 2009 lediglich 40.000 Euro. Sie kommt 2010 in den Genuss der Vorsteuerpauschalierung. Frau Huber darf sich über 2.700 Euro Vorsteuererstattung freuen (60.000 Euro x 4,5%).