Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Landshut: Jeder Mensch hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob an ihm medizinische Maßnahmen vorgenommen, unterlassen oder beendet werden sollen.

von links Manuela Nemela 1. Vorsitzende UFH und Referentin Sabine Haberberger Vorstandsmitglied Hospizverein - © UFH Landshut

Am 19.03.2015 trafen sich 20 Unternehmerfrauen des Arbeitskreises Landshut im Gasthaus Ochsenwirt zur Abendveranstaltung mit dem Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Frau Sabine Haberberger - Mitglied und Hospizbegleiterin des Hospizvereins Landshut, erläuterte in ihrem Vortrag, wie wichtig es sei, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. In einer Vorsorgevollmacht kann man für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit festlegen, welche Vertrauensperson man bevollmächtigt, die eigenen Interessen gegenüber Ärzten, Behörden und Institutionen zu vertreten. Bevollmächtigt können Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbarn werden.

In vielen Fällen kann durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. Habenberger informierte auch über die richtige Aufbewahrung und über die Gültigkeitsdauer von ausgestellten Vollmachten.

Etwas anders funktioniert eine Patientenverfügung. Darin kann jede Person schriftlich festlegen, welche ärztlichen Maßnahmen getätigt werden sollen, sollte sie selbst nicht mehr in der Lage sein, dies deutlich zu machen. Der Bevollmächtigte für den Gesundheitsbereich ist der Ansprechpartner des Arztes und ist weiterhin beauftragt, die Patientenverfügung des Vollmachtgebers durchzusetzen, so Habenberger. Die Patientenverfügung ist für Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte verbindlich, wenn sie die Situation genau trifft und nicht gegen geltendes Recht verstößt, wie beispielsweise Festlegungen zur aktiven Sterbehilfe. Eine Verpflichtung, eine Patientenverfügung zu errichten, gibt es nicht. Zudem kann dies auch nicht zur Voraussetzung für die Aufnahme in ein Heim gemacht werden. Kostenlose Informationen zu Vollmacht und Patientenverfügung erhält jeder Bürger beim Hospizverein. Formulare zum Download gibt es auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatministeriums der Justiz.

Der Hospizverein Landshut e. V. begleitet Menschen auf ihrem letzten Weg. Er bietet Hilfe für Sterbende und für Angehörige im häuslichen Umfeld, im Krankenhaus, in Heimen sowie im Hospiz in Landshut.

Für die Unternehmerfrauen Landshut bedankte sich die 1. Vorsitzende Manuela Nemela, für den interessanten Abend und überreichte der Referentin Sabine Haberberger einen Blumenstrauß sowie eine Spende.

Weiter Informationen:
Hospizverein Landshut e.V. unter http://www.hospizverein-landshut.de oder zu den
Unternehmerfrauen im Handwerk unter: www.unternehmerfrauen-bayern.de
Arbeitskreis Landshut bei Manuela Nemela, Telefon 0871/ 71438 sowie http://www.unternehmerfrauen-bayern.de/landshut.html