Hochwasser: Warum alte DDR-Versicherungen die Schäden abdecken

Teile Süd- und Ostdeutschlands versinken in den Fluten der Hochwasserströme. Handwerksunternehmer in den Hochwasserregionen Bayerns, Thüringens, Sachsens und Sachsen-Anhalts fürchten um ihre Mitarbeiter, Betriebsräume, Maschinen und den Fuhrpark. Dank alter Versicherungen müssen sich sehr viele ehemalige DDR-Bürger weniger finanzielle Sorgen machen.

Flutkatastrophe
Die Flut kommt viele Handwerksunternehmer teuer zu stehen. Wer aber in der ehemaligen DDR eine Elementarversicherung abgeschlossen hat, ist gegen Hochwasser automatisch versichert. - © Gina Sanders/Fotolia

Die Schäden und Kosten in den betroffenen Hochwasserregionen sind nach der Flutkatastrophe im Mai 2013 noch unabsehbar. Auch Handwerksunternehmer sind betroffen. Viele Betriebe in den überfluteten Dörfern, Städten und Gemeinden haben zum Teil hohe Gebäude-, Fahrzeug- oder Materialschäden zu beklagen.

Während einige westdeutsche Unternehmer aufgrund ihrer verlorenen Wirtschaftsgüter um die Existenz ihrer Betriebe fürchten müssen, sind die materiellen Sorgen bei vielen Handwerkern aus der ehemaligen DDR geringer.

DDR sicherte Hochwasserschäden ab

In den alten „Ost-Policen“ war der Versicherungsschutz bei Hochwasser besser. Die Gebäudeschutz- oder Hausratversicherungen, die in der DDR damals abgeschlossen worden sind, beinhalteten die Absicherung gegen Elementarschäden, was Schäden durch Hochwasser einschließt.

Dieser Vorteil der Ost-Versicherungsnehmer besteht bis heute – die Allianz beispielsweise, der Platzhirsch in der deutschen Versicherungslandschaft, hat die Policen der „Staatlichen Versicherung der DDR“ nach der Wende 1990 einfach übernommen.

Kauft oder mietet ein Handwerksunternehmer heute ein Gebäude in den neuen Bundesländern, bei der die alte Gebäudeversicherung aus der DDR noch besteht, hat er automatisch die Hochwasserversicherung inklusive.

Hochwasserversicherung ist nicht Standard

Die alten Versicherungspolicen aus der DDR-Zeit sind bei Umweltkatastrophen wie der Hochwasserflut 2013 deshalb so wertvoll, weil dieser Standard in der erweiterten Elementarversicherung heute nicht enthalten ist. Treten Hochwasserschäden am Gebäude, Wohnung oder Fahrzeug auf, muss der Handwerksunternehmer in Deutschland eine zusätzliche Versicherung, die sogenannte Elementarschadenpolice, abschließen.

Tipps:

  • Prüfen Sie, ob ein Schutz vor Elementarschäden in ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung vorhanden ist.
  • Dokumentieren Sie per Foto- oder Videokamera den steigenden Wasserspiegel im Keller oder anderen Räumen des Gebäudes.
  • Prüfen Sie bei Neubauten oder jüngeren Gebäudeobjekten, ob diese über ein Grundwasserauffangbecken oder einen Brunnen verfügen, die beide den Grundwasserspiegel unter dem Haus oder dem offenen Grundstück senken.
  • Verlangen Sie als Unternehmer beim Kauf oder Mieten des Gebäudes ein aktuelles Gutachten, dass Sie über den Grundwasserspiegel unter dem Objekt informiert.