Versicherung: Auf der schwarzen Liste

Kein Aprilscherz: Ab dem 1. April 2011 starten die Versicherungsgesellschaften mit einem neuen "Hinweissystem". Wer öfter einen Schaden meldet, landet auf der schwarzen Liste. Damit wollen die Assekuranzen intensiver gegen Versicherungsbetrug vorgehen.

Jährlich entstehen der Branche durch unwahren und betrügerischen Angaben rund vier Milliarden Euro Schaden. Das meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) . „Damit wollen wir die Betrugsabwehr verstärken“, begründete Peter Philipp, beim GDV für Sach-Kriminalität zuständig, die neuen Regelungen.


Ab wann stehe ich auf der Liste (Hinweis- und Informationssystem HIS)?

  • Privathaftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Hier werden Kunden gemeldet, wenn sie ihrem Versicherer in 24 Monaten drei Schäden melden.

  • Kfz- und Rechtsschutzversicherung: Hier liegt die Schwelle mit vier Schäden in 12 Monaten etwas höher.

  • Autoversicherung: Jeder Fahrzeugdiebstahl und jeder Totalschaden wird gemeldet.

  • Sachverständigengutachen: Außerdem gib es eine Eintragung, wenn der Geschädigte auf Basis eines Sachverständigengutachtens sein Geld fordert. „Hier ist die Höhe der Entschädigung maßgeblich“, sagte Thomas Lämmrich, Leiter Kriminalitätsbekämpfung beim GDV.

Schadenshöhe: Meldekriterien geheim

Ab welcher Schadenshöhe eine Meldung erfolgt, will der GDV aber ebenso geheim halten, wie die Kriterien, die zu einer Eintragung berechtigen. „Wenn wir diese Kriterien veröffentlichen, würden wir den Tätern eine Betrugsanleitung liefern“, verteidigte Lämmrich das Schweigen der Versicherer.



Das Punktesystem

Die Kriterien sind mit Punkten bewertet. Ab 60 Punkten darf auch ein Kunde, der erstmalig einen Schaden meldet, ins HIS eingetragen werden. 20 Punkte gibt es beispielsweise, wenn innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss bereits ein Schaden gemeldet wird. „Weist hingegen beispielsweise ein Laptop mehrere Schäden auf, die nicht mit der Schilderung des Schadenverlaufs übereinstimmen, ist sofort die 60-Punkte-Schwelle erreicht“, erläuterte Lämmrich.

In der privaten Haftpflicht leidet die Branche vor allem unter Gefälligkeitsschäden. Wer sich selbst einen Schaden zufügt, bittet dann einen Freund oder Bekannten, dies als Fremdschaden seiner Versicherung zu melden.


Hoch sei der Betrugsanteil bei Brillen- und Handyschäden. „Als das neue iPhone 4 auf den Markt kam, hagelte es regelrecht Schäden beim iPhone3“, berichtete Phillip, der hauptberuflich bei der Sparkassenversicherung in Stuttgart arbeitet. Als Schubkarren- oder Fahrradkollisionen würden immer wieder Schäden an Pkw gemeldet, die in Wirklichkeit von einem Verkehrsunfall herrührten. Die Betroffenen hätte keine Kaskoversicherung abgeschlossen.



Mitteilung und Selbstauskunft

Die Anti-Betrugsdatei wurde auf Druck der staatlichen Datenschutzbeauftragten reformiert. Die Daten über potenzielle Betrüger werden künftig nicht mehr von den einzelnen Versicherern, sondern von einem externen Dienstleister verwaltet. Dafür wurde eigens die Informa Insurance GmbH in Baden-Baden gegründet. Ein Zugriff auf die Anti-Betrugsdatei durch Dritte sei nicht möglich, erläuterte der GDV. Insgesamt können aber von den neun Millionen Alt-Eintragungen nur fünf Millionen in das neue HIS übernommen werden.

Grund: Bisher wurden Personen ohne ihr Wissen gespeichert. Das ist seit April 2009 nicht mehr erlaubt. Nach jeder Eintragung wird die betroffene Person oder der Fahrzeughalter informiert. Außerdem kann jedermann kostenlos bei Informa eine Selbstauskunft einholen. Rund 60 Prozent der gespeicherten Daten betreffen Autos.

Die Einspeisung von möglichen Betrügern erfolge nun nach einem strengen Leitfaden, den die Datenschutzbehörden freigegeben hätten. „Eine Eintragung ins HIS, bedeutet nicht, dass der Kunde künftig keinen Versicherungsschutz mehr bekommt“, erläuterte Philipp. Der Kunde muss aber damit rechnen, dass Schäden intensiver überprüft werden.



Nicht jeder Risikozuschlag darf gemeldet werden

Eintragungen in HIS erfolgen zudem beim Abschluss einer Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum einen wird die versicherte Summe gemeldet, damit sich Kunden nicht weit über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse absichern. Das gilt in der Lebensversichrung ab 100.000 Euro und in der Berufsunfähigkeitsversicherung ab 9.000 Euro versicherter Jahresrente. Zum anderen werden Kunden gemeldet, die aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen eines gefährlichen Hobbys als erhöhtes Risiko gelten.

Damit wollen die Versicherer verhindern, dass man sich in betrügerischer Absicht bei anderen Anbietern als gesund meldet. Im Schadenfall, kann der Versicherer über Arztauskünfte die Falschangaben meist auch später noch entlarven. Ist dem Kunden dann nur ein Fehler unterlaufen, darf der Versicherer innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss die Leistung verweigern. Kann Betrug nachgewiesen werden, verlängert sich die Ausstiegszeit der Assekuranz sogar auf 10 Jahre.

„Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Regel aufgrund der Gesundheitsangaben eine Voranfrage zur Risikoeinschätzung bei verschiedenen Versicherern gestellt“, erläutert Stefan Albers, Präsident des Bundesverbandes der Versicherungsberater (BVVB) aus Montabaur. In diesen Fällen dürfe nach seiner Meinung keine Eintragung in das HIS erfolgen.

„Die Kunden wollen die Versicherung nicht betrügen, aber durch eine Eintragung auch keine Nachteile erleiden.“ Eine Meldung ins HIS nur aufgrund einer Risikovoranfrage könnte andere Versicherer aber motivieren, einen deutlich höheren Zuschlag von dem Kunden zu verlangen. „Damit könnte allein der HIS-Eintrag Grund dafür sein, dass für den Kunden die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung unbezahlbar wird“, kritisiert Albers.


TIPP: Kostenlose Auskunft : Auf der schwarzen Liste der Versicherer?

Über eine kostenlose Selbstauskunft kann jeder Bürger erfahren, ob und was über ihn oder eines seiner Autos im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Assekuranzen gespeichert ist.

Anfragen gehen per Post oder Fax an:

Informa Insurance GmbH
Rheinstraße 99,
76532 Baden-Baden
www.informa-irfp.de

Angegeben werden müssen Nach- und Vorname, Geburtsdatum sowie Anschrift. „Betroffene können fehlerhaften Eintragungen widersprechen und ihre Löschung fordern“, sagt Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität.

Weigert sich der Versicherer eine nach Einschätzung des Betroffenen fehlerhafte Eintragung im HIS zu löschen, bleibt nur der Klageweg. „Die Streitkosten übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung“ betont Klaus Heiermann von der ARAG-Versicherung aus Düsseldorf. Allein der Streit mit der eigenen Rechtschutzversicherung sei überall ausgeschlossen.