Unternehmerfrauen kritisieren Steuerbürokratie

Über die „politischste aller Gesetzgebungen“, nämlich die Steuerpolitik, diskutierten die Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) kürzlich mit Vertretern des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) im Rahmen eines steuerpolitischen Fachgespräches.

© UFH, Margit Niedermaier

ZDH-Geschäftsführer Karl-Sebastian Schulte und Matthias Lefarth, Leiter der Abteilung Steuer- und Finanzpolitik im ZDH, erläuterten die steuerpolitischen Gegebenheiten und die Ausblicke für die Handwerksbetriebe in Deutschland. Zwei Megathemen treiben derzeit auch das Handwerk um. Die Energiewende, deren Umsetzung nur holprig vorangeht, und die europäische Schuldenkrise. Hier bezieht das Handwerk klar Position: der Euro ist wichtig, zugleich ist aber sicherzustellen, dass er seine Funktion als Wertaufbewahrungsmittel nicht verliert.

Für die Betriebe beginnt die steuerliche Gestaltung schon bei der Gründung durch die Wahl der Rechtsform. Rund 80% der Handwerksbetriebe in Deutschland sind Personenunternehmen, aber auch die Kapitalgesellschaft wird aus steuerlichen Erwägungen heraus häufig als Rechtsform gewählt. Anzustreben ist für beide Rechtsformen Belastungsneutralität, eine Art „steuerliche Waffengleichheit“, so Lefarth.

Kritisiert wurde von den UFH die Bußgeld-Praxis im Zusammenhang mit der Offenlegungspflicht der Bilanzen. Wer seinen Betrieb als Kapitalgesellschaft wie GmbH oder AG führt, muss seine jährliche Geschäftsbilanz elektronisch veröffentlichen. Mit Mindeststrafen von 2.500 Euro geht das Bundesjustizamt gegen Firmen vor, die die Abgabefrist verpassen. Davon sind vor allem kleine Betriebe betroffen, die beispielsweise aus Krankheitsgründen Fristen nicht einhalten können. Ebenso wie der ZDH fordern auch die UFH eine geringere Mindesthöhe und einen Ermessensspielraum für Einzelfallentscheidungen.

Aufschlussreich war für die Unternehmerfrauen die Einschätzung der ZDH-Spezialisten in Bezug auf die kalte Progression, sowie auf die Zukunft des Handwerker-Bonus, des Solidaritätszuschlags und des Mehrwertsteuersatzes. In diesem Zusammenhang stellten die UFH die in der Praxis teils problematische Handhabung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze, speziell im Nahrungsmittelhandwerk, dar.
„Die UFH geben uns eine wertvolle Rückkopplung über die Themen, die der ZDH mit den Bundesministerien verhandelt“, so Schulte. Immerhin seien es die UFH, die in der Praxis umsetzen, was in den Gremien beschlossen wird. Ein Fachgespräch über handwerkspolitische Themen zwischen Unternehmerfrauen und ZDH soll deshalb künftig jedes Jahr stattfinden.

Fragen zu Inhalt und zum Bundesverband der Unternehmerfrauen im Handwerk e.V. (UFH) beantwortet Ihnen die Bundesvorsitzende Heidi Kluth, Tel. 04186/7326 oder h.kluth@kluth-sohn.de .