Union und SPD: Einigung zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Erbschaftsteuer

Nach monatelangem Ringen, haben sich Union und SPD auf eine Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer geinigt. Doch eine Frage bleibt: Stimmen auch Bundestag und Bundesrat zu? Vor allem die Grünen gelten als Kritiker.

Nach gut anderthalb Jahren haben sich die Regierungsparteien auf die Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer geeinigt. - © © dessauer - Fotolia.com

Im Streit zwischen CDU/CSU und SPD um die Neugestaltung der Erbschaftsteuer haben sich die Koalitionäre in letzter Sekunde geeinigt. Damit hat sich Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer mit seiner Forderung durchgesetzt, Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern zu verschonen. Der Entwurf von Bundesfinanzminister
Wofgang Schäuble setzte die Grenze bei drei Mitarbeitern an. Der jetzt gefundene Kompromiss könnte der Koalition noch Probleme im Bundesrat bereiten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu stimmen. Sie halten die Novelle für verfassungswidrig und favorisieren bei der Erbschaftsteuer eine lang stundbare Flat-Tax in Höhe von 15 Prozent. Im Bundesrat verfügt die Große Koaltion über keine Mehrheit. BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN regieren in 10 von 16 Bundesländern.

Die Koalition hat angekündigt, dass das entsprechende Gesetz noch bis zur Sommerpause am 8. Juli verabschiedet werden soll. Die Neuregelung soll danach rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Nachhaltikeit, Zukunftsfähigkeit und langfristiges Wirtschaften

In einer gemeinsamen Erkklärung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU): heißt es: "Die Einigung schützt den Bestand vor allem von mittelständischen Unternehmen und garantiert den Erhalt der vorhandenen Arbeitsplätze in Deutschland. Sie stellt eine ausgewogene Lösung dar, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 insbesondere auch durch Einführung einer Bedürfnisprüfung erfüllt und der Bedeutung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für eine gerechte Vermögensverteilung in Deutschland Rechnung trägt. Damit steht die Reform für Nachhaltigkeit, Zukunftsfähigkeit und ein langfristiges Wirtschaften in unseren Betrieben."

Und so sehen die wichtigsten Anpassungen der Einigung im Überblick aus:

Entlastung kleiner Unternehmen von Bürokratie

Kleine Unternehmen mit wenigen Beschäftigten werden auch weiterhin von bürokratischen Pflichten deutlich entlastet. Für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt auch weiterhin die Lohnsummenprüfung für die Gewährung der Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Saisonarbeiter bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl unberücksichtigt.

Einschränkung von Steuergestaltungen

Missbräuchliche Steuergestaltung wird eingeschränkt, wie dies das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Wenn das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen 90 Prozent des gesamten Betriebsvermögens überschreitet, wird die Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgeschlossen.

Förderung von Investitionen

Die Erbschaftsteuer darf Investitionen in den Unternehmen nicht behindern und Arbeitsplätze nicht gefährden. Deshalb werden diejenigen Mittel aus einem Erbe, die gemäß dem vorgefassten Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach seinem Tod für Investitionen in das Unternehmen getätigt werden, steuerrechtlich begünstigt.

Steuererleichterungen für Familienunternehmen

Die Einigung würdigt als Rückgrat unserer mittelständischen Wirtschaft die besondere Situation von Familienunternehmen mit langfristigen Bindungen über Generationen hinweg. Diese Verfügungsbeschränkungen bei der Anteilsweitergabe werden als Steuerbefreiung in Höhe von maximal 30 Prozent bei der Bestimmung des Unternehmenswerts berücksich tigt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der gemeine Wert eines Familienunternehmens auf Grund der für solche Unternehmen üblichen Verfügungsbeschränkungen bei der Anteilsweitergabe nicht dem für den Erben beim Verkauf tatsächlich erzielbaren Wert entspricht. Die Verfügungsbeschränkungen müssen zwei Jahre vor und 20 Jahre nach dem Tod des Erblassers bzw. dem Schenkungszeitpunkt vorliegen.

Große Unternehmensvermögen

Das Bundesverfassungsgericht hat Einschränkungen bei der Verschonung großer Vermögensübergänge gefordert. Ab einem begünstigten Vermögen von 26 Millionen Euro pro Erwerber ist eine individuelle Verschonungsbedarfsprüfung oder alternativ ein Verschonungsabschlagsmodell vorgesehen. Der Verschonungsabschlag verringert sich um einen Prozentpunkt für jede 750.000 Euro, die der Erwerb oberhalb der Prüfschwelle von 26 Millionen Euro liegt. Keine Verschonung wird gewährt ab einem Erwerb von 90 Mio.
Euro (bei der Optionsverschonung mit 7 Jahren Haltefrist und einer Lohnsumme von mindestens 700 %) bzw. von 89,75 Mio. Euro (bei der Regelverschonung mit 5 Jahren Haltefrist und einer Lohnsumme von mindestens 400 %).

Erweiterte Stundungsregelung

Die Zahlung der Erbschaftsteuer darf die Existenz des Unternehmens nicht gefährden, auch wenn dem Steuerpflichtigen bei der Bedarfsprüfung kein Steuererlass gewährt wird. Daher wird ein Rechtsanspruch auf eine voraussetzungslose Stundung bis zu zehn Jahren bei Erwerben von Todes wegen eingeführt. Die Stundung erfolgt zinslos und erstreckt sich auf die Steuer, die auf das begünstigte Vermögen unabhängig von dessen Wert entfällt. Voraussetzung ist die Einhaltung der Lohnsummenregelung und der Behaltensfrist.

ifo-Präsident Fuest kritisiert Reform der Erbschaftsteuer

Der neue ifo-Präsident Clemens Fuest hat die Beschlüsse zur Erbschaftsteuer kritisiert. "Die Politik hat erneut die Chance zu einer grundlegenden Reform der Erbschaftsteuer verpasst", sagte er am Montag in München. "Die jetzt beschlossene Reform hält fest an der Kombination aus hohen Steuersätzen und komplexen Ausnahmen für Betriebsvermögen. Bei Steuersätzen bis zu 50 Prozent ist es unvermeidlich, große Ausnahmen für Betriebsvermögen zu gewähren, weil sonst wirtschaftlicher Schaden droht. Es ist aber unmöglich, so zu einer gerechten und wirtschaftlich tragbaren Erbschaftsteuer zu kommen."

Laut Fuest könnten auch künftig sehr große Vermögen ganz oder fast unbesteuert übertragen werden, während nicht begünstigte und eventuell kleinere Vermögen bis zu 50 Prozent besteuert würden. Desweiteren würden die Verschonungsauflagen betriebswirtschaftlich notwendige Restrukturierungen behindern: "Richtig wäre es gewesen, die Steuersätze deutlich zu senken, zum Beispiel auf 10 Prozent. Dann hätte man auf Verschonungsregeln verzichten können, jenseits verzinslicher Stundung."