Gefährlicher Abfall Styropor-Entsorgung bereitet Probleme

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Seit dem 1. Oktober gilt mit Brennschutzmittel versetztes Styropor als Sondermüll. Nur wenige Müllverbrennungsanlagen sind in der Lage, den Dämmstoff fachgerecht zu beseitigen. Daher kommt es zu Engpässen bei der Entsorgung.

Zukünftig muss das Baugewerbe bei der Entsorgung von HBCD-versetzen Styropor die Regeln für Sonderabfälle einhalten: getrennt sammeln und fachmännisch vernichten lassen. - © viappy/Fotolia.com

Viele Handwerker verwendeten Polystyropol-Dämmstoff als Dämmstoff im Häuserbau. Der Schaumkunststoff ist im allgemeinen bekannt als Styropor. Aufgrund seiner hohen Entzündlichkeit versetzten Hersteller das Material in der Vergangenheit mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecanl (HBCD). Dieses gilt nun als giftig und muss deswegen auf den Sondermüll.

Probleme mit der Entsorgung

Für Handwerker und Betriebe bedeutet dies, dass HBCD-haltige Dämmstoffe nicht mehr mit anderem Abfall in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden können. Es gilt eine HBCD-Konzentrationsgrenze von 1.000 mg pro 1 kg.

Bereits kurz nach der neuen Regelung warnte Josef Rühle, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), vor einem Entsorgungs-Problem. Denn nur wenige Müllverbrennungsanlagen seien darauf vorbereitet, die Dämmstoffe ordnungsgemäß zu beseitigen. Und die, die HBCD verbrennen können, seien ausgelastet.

Eine Warnung, die sich zu bestätigen scheint. Es häufen sich Meldungen von Baustellen, die stillliegen, und Betrieben, die Mitarbeiter entlassen oder Kurzarbeit anmelden. Der Industrieverband Hartschaum (IVH) führt die Probleme auf das Verhalten von Müllverbrennungsanlagen und Entsorger zurück, die sich weigern HBCD-haltige Dämmstoffe anzunehmen. oder dies nur zu erhöhten Preisen tun.

Der IVH berichtet, dass das Entsorgungs-Problem auf absehbare Zeit behoben werden kann. Umweltminister würden sich schlichtend einsetzen. Sowohl der Zentralverband Deutsches Baugewerbe als auch einige Länder fordern hingegen die Rücknahme der Abfall-Verordnung.

Welche Alternativen können Sie nutzen?

Fest steht bislang nur, dass der Einsatz von HBCD ab 21. August 2017 verboten ist. In Millionen von Gebäuden in Deutschland wurde HBCD-haltiger Dämmstoff verbaut. Die Neuregelung gilt aber nur im Fall einer Sanierung oder eines Abrisses. Wenn das HBCD-versetzte Styropor bereits in den Wänden ist, gilt es als ungefährlich.

In Zukunft müssen Dachdecker und Co. auf alternative Dämmmaterialien ausweichen. Das Umweltbundesamt empfiehlt: Mineralwolle, Mineralschaum, Schaumglas, Blähton, sowie Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holzfasern, Holzspäne, Zellulose oder Hanf. Viele Hersteller von Dämmstoffen aus Styropor ersetzen HBCD bereits durch andere Flammschutzmittel.