Steuertipps: Steuervorteile effektiv nutzen

Die Nachfolge ist ein guter Anlass zum Strategiewechsel. Neuer Steuerberater, frische Ideen, Gewinn klein rechnen, optimal Steuern sparen. Die wichtigsten Tipps für erfolgreiche Übernehmer.

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    © Andreas Simon
    Henrik Weber (li.) hat das Maschinen- und Metallbauunternehmen von Johann Dudek in Berlin übernommen.
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    „Die Gestaltung einer Nachfolge muss passen.“ Christoph Enders, ­Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Köln.
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    © KD Busch
    „Die betriebswirtschaftliche Auswertung ist für Gründer wichtig.“ Bernhard Leibfried, ­Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Fellbach bei Stuttgart.

Steuervorteile effektiv nutzen

Henrik Weber von der Firma Dudek Metallbau in Berlin war schon seit einiger Zeit mit dem früheren Steuerberater nicht mehr ganz zufrieden. „Er hatte zwar alle laufenden Steuererklärungen erstellt, ihm fielen aber keine vernünftigen Vorschläge zur anstehenden Unternehmensnachfolge ein.“

„Bei der Gestaltung einer Unternehmensnachfolge darf man nicht nur an Steuern denken – sie muss vor allem auch zum Betrieb und zu den beteiligten Personen passen“, sagt Christoph Enders, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Köln. Er betreut Handwerks­unternehmen und ist Mitglied im Verband der Wirtschafts- und Steuerberatungsstellen im Handwerk NRW e.V. „Handwerksunternehmen werden oft innerhalb einer Familie übertragen und da geht es auch darum, die Interessen beider Generationen fair unter einen Hut zu bekommen“, betont Enders.

Betrieb realistisch bewerten

Zur Vermeidung von Schenkung- und späterer Erbschaftsteuer bewertet der Berater nach dem speziell auf Handwerksbetriebe abgestimmten „AWH-Verfahren“. Dieses Verfahren nimmt auf die Besonderheiten des Handwerks Rücksicht und führt oft zu viel niedrigeren Steuerwerten als das von den Finanzämtern verwendete „vereinfachte Ertragswertverfahren“. Insbesondere bei ertragsstarken Unternehmen kann die Belastung der Unternehmensnach­folge mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer anderenfalls sehr hoch sein.

Die richtige Rechtsform wählen

Durch einen optimalen Übergabevertrag lässt sich die spätere Einkommen- und Gewerbesteuerbelastung des Nachfolgers spürbar reduzieren. Das ist nötig, denn der Junior muss oft zusätzliche Finanzierungen bedienen. Bei richtiger Wahl der Rechtsform kann der Nachfolger den gezahlten Kaufpreis abschreiben und die Zinsen für seine Kreditfinanzierung in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Das ist aber leider nicht bei allen Rechtsformen so.

Auch für den übergebenden Senior sind Steuervorteile nutzbar. Wer seinen Betrieb ab dem 55. Lebensjahr verkauft, kann – allerdings nur einmal im Leben – für den Veräußerungsgewinn einen deutlich günstigeren Einkommensteuersatz wählen und ist von der Gewerbesteuer befreit. So lässt sich die Steuerbelastung des Seniors deutlich reduzieren.

Bei Übertragungen innerhalb der Familie lassen sich Ertragsteuern durch Übertragungen zum Buchwert oftmals ganz vermeiden. Aber Vorsicht, hier sind vom Junior nach der Übernahme Sperrfristen einzuhalten. Verstößt der Junior gegen diese Fristen, können beim Senior nachträglich Steuerbelastungen ausgelöst werden. Hier müssen die Beteiligten sorgfältig beraten werden und der Senior muss sich im Übergabevertrag gegen solche rückwirkenden Steuerfallen unbedingt absichern.

Haftung gegenüber der Hausbank

In den meisten Fällen ist es sinnvoll und gewünscht, die wirtschaftlichen Risiken zwischen Jung und Alt möglichst zu trennen. „Falls die ältere Generation dennoch haften muss, zum Beispiel als Bürge gegenüber der Hausbank, sollte man nach Lösungen suchen, das Risiko zeitlich und betragsmäßig soweit wie möglich zu beschränken“, sagt Bernhard Leibfried, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Fellbach. Mit der Übernahme sollte der Junior mit dem Steuerberater die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) analysieren und bei Fehlentwicklungen sofort gegensteuern. Er muss sich in Fragen der Betriebsführung und Finanzierung einarbeiten, denn es beginnt nach der Übernahme für ihn ein neues Zeitalter.

Steuer-Check: Die ersten Praxistipps für Nachfolger

Noch bevor junge Unternehmer ihren Betrieb gefunden und übernommen haben, können sie schon Steuern sparen. Sobald sie selbst die eigene Firma führen, steht ihnen die ganze Palette der besten Steuerchancen offen. Zusammen mit ihrem Steuerberater können sie diese optimal nutzen.

  • Vorlaufkosten: Ausgaben vor der Übernahme setzen Nachfolger als „vorweggenommene Betriebsausgaben“ ab. Dazu ­gehören zum Beispiel Fortbildungskosten, Planungs-, Beratungs- und Reisekosten.
  • Investitionsabzugsbetrag: Mit dem Investitionsabzugsbetrag werden 40 Prozent der geplanten Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter, maximal 200 000 Euro, vom zu versteuernden Gewinn abgezogen. Auch bereits vor der Übernahme des Betriebs bestellte Sachen zählen dabei dazu.
  • Abschreibung: 20 Prozent Sonderabschreibung verschaffen kleinen Handwerksbetrieben vor allem eine Steuersenkung in den ersten Jahren nach dem Kauf.
  • Familienmitarbeit: Beschäftigt der Nachfolger Ehegatten oder Lebenspartner, Kinder oder andere Verwandte, kann er deren Lohn sowie Extras als Betriebsausgaben absetzen. Formalien sind dabei genau einzuhalten.
  • Darlehen: Nachfolger können Darlehen ihrer Angehörigen nutzen und dabei Steuern sparen. Wenn der Vertrag alle Details enthält, Zins und Tilgung regelmäßig gezahlt werden, kann der Betrieb die Zinsen absetzen. Und die Angehörigen bekommen einen Zinssatz, der beim Sparbuch unerreichbar wäre.
  • Firmenwagen: Wer seinen Firmenwagen auch privat fährt, versteuert monatlich ein Prozent des Listenneuwagenpreises plus 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betrieb. In Einzelunternehmen und Personengesellschaften geht das grundsätzlich nur, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich im Einsatz ist.
  • Eingangsrechnungen: Um die Vorsteuer aus den Rechnungen der Lieferanten geltend machen zu können, müssen umfangreichen Formvorschriften pingelig eingehalten werden. Sonst drohen dem Unternehmen saftige Rückzahlungen an das Finanzamt.