Steuerfreie Extras für die Mitarbeiter

Mit steuerfreien Zusatzleistungen können Chefs die Löhne und Gehälter Ihrer Mitarbeiter wirksam aufbessern, ohne selbst mehr investieren zu müssen. Die folgende Liste zeigt die für Handwerksbetriebe besonders geeigneten Leistungen.

Firmenwagen
Wenn Mitarbeiter einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, ist das nicht nur praktisch, sondern motiviert ungemein. Die Kehrseite der Medaille ist die Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil. Die meisten Betriebe berechnen diesen pauschal: Monatlich ein Prozent des Listenpreises plus 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betrieb. Fährt der Mitarbeiter an höchstens 180 Tagen im Jahr zur Firma, darf er 0,002 Prozent je Entfernungskilometer täglich ansetzen und spart Steuern.

Gutscheine
Der Chef darf Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei mit Sachwerten motivieren. Dazu zählen auch Gutscheine, etwa zum Tanken. Die Freigrenze liegt bei 44 Euro pro Monat. Nach neuen Urteilen des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 21/09, VI R 27/09) ist es entscheidend, dass der Mitarbeiter kein Geld erhält. Es darf aber ein Geldbetrag auf dem Gutschein stehen. Die Freigrenze darf monatlich nicht überschritten werden, sonst ist die Leistung steuerpflichtig.

Gesundheitsförderung
Das Finanzamt gewährt einen Freibetrag von 500 Euro jährlich pro Mitarbeiter für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Das Geld darf auch für Kurse im Sportverein, der Volkshochschule oder im Fitness-Center eingesetzt werden – falls sie fachlich den Anforderungen der Krankenkassen zur Prävention entsprechen. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitness-Center fallen aber nicht darunter.

Telekommunikation
Handy, Computer oder Fax: Mitarbeiter dürfen die betrieblichen Geräte auch privat nutzen. Die Leistung bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Chef kann auch betriebliche Gespräche vom privaten Handy steuer- und sozialversicherungsfrei ersetzen.

Werkzeuggeld
Wenn Mitarbeiter etwa mit ihrem Hammer oder ihrer Bohrmaschine in der Firma arbeiten, darf der Chef ihnen die Abnutzung steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Die Anschaffungskosten dürfen inklusive Mehrwertsteuer 487,90 Euro nicht übersteigen. Zusatzeffekt: Wenn Mitarbeiter mit ihrem eigenen Handwerkszeug arbeiten, gehen sie vielfach verantwortlicher damit um.

Betriebliche Altersvorsorge
Auf Wunsch der Mitarbeiter müssen Unternehmer eine betriebliche Altersvorsorge bieten. Besonders gefragt sind Direktversicherungen. Die Beiträge bleiben bis zu 2640 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Individuelle Musterrechnungen überzeugen Mitarbeiter vielfach, in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Arbeitgeberdarlehen
Es motiviert Mitarbeiter ungemein, wenn sie vom Chef einen zinsgünstigen Kredit bekommen. Der geldwerte Vorteil aus der Differenz zwischen marktüblichem und faktischem Zins bleibt bis zu 2600 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Den marktüblichen Kreditzins veröffentlicht die Deutsche Bundesbank monatlich online unter bundesbank.de, Stichwort Aktuelle Zinssätze.