Sofort-Hilfen für Betriebe in Hochwassergebieten

So langsam entspannt sich die Lage in vielen Hochwassergebieten. Mit den zurückgehenden Pegelständen wird das Ausmaß der Schäden an Haus, Hof und Betrieb sichtbar. Nun stehen Aufräumarbeiten, Behördengänge und Anträge bei Versicherungen an. Ein Überblick über aktuell verfügbare Hilfsleistungen.

Die Beseitigung der Hochwasserschäden wird viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Doch es gibt viele Hilfsinitiativen. - © Oleksiy Drachenko - Fotolia.com

Die Auswirkungen des Hochwassers auf die in den betroffenen Gebieten ansässigen Handwerksbetriebe sind aktuell noch nicht absehbar. Nach ersten Schätzungen des ZDH wird die Anzahl der geschädigten Betriebe jedoch höher sein als bei der Flut des Jahres 2002. 

Aufräumarbeiten und Sachspenden

Helfende Hände bei den Aufräumarbeiten, Notunterkünfte, Kleidung, Möbel: Viele Freiwillige unterstützen Betroffene vor Ort. Handwerker, die mit ihren Familien eine kurzfristige Unterkunft brauchen, können teilweise in Wohnheimen der Bildungs- und Technologiezentren von Handwerksorganisationen unterkommen. Die Vermittlung erfolgt über die regionalen Krisenstäbe oder Krisentelefone. Die Schreinerinnung München hat bereits mehrere hundert Stühle, Tische und Schränke für Betroffenen in den Hochwassergebieten Passau und Deggendorf zusammengetragen. Verteilt werden Sie durch Hilfsorganisationen vor Ort. Aber das sind nur einige wenige Beispiele der verfügbaren Hilfsinitiativen.

Hilfen der Handwerkskammern

Für die von der Flut betroffenen Handwerksbetriebe haben die Handwerkskammern und Fachverbände Telefonnummern angegeben oder zentrale Hotlines geschaltet und beraten Betroffene unter anderem zu möglichen Förderungen durch öffentliche Förderdarlehen und Bürgschaften; Schadensmeldung an Versicherungen; Überbrückung des Betriebsstillstandes. Hier finden Sie eine Übersicht und Informationen zum zentralen Spendenkonto des ZDH für Fluthilfe. 

Darüber hinaus sind viele weitere Hilfsinitiativen im Internet zu finden, beispielsweise auf:

Seite 2: Finanzielle Hilfen und vergünstigte Kreditprogramme von KfW und Co.

Finanzielle Hilfen für Hochwasseropfer

Noch ist die Soforthilfe des Bundes nicht abschließend geklärt, doch vielerorts sind bereits Sofortmaßnahmen der Länder verfügbar. So hat die Bayerische Staatsregierung bereits ein Hilfs-Paket für Hochwasseropfer beschlossen. Dieses schließt ein Sofortgeld für Unternehmer mit bis zu 50 Mitarbeitern ein. 5.000 Euro werden maximal pro Betrieb gezahlt, in besonderen Härtefällen auch mehr. Das Geld ist zur Wiederbeschaffung von Betriebsvermögen vorgesehen. Auch für Schäden im Privathaushalt gibt es Sofortgeld zur Wiederbeschaffung von lebensnotwendigem Hausrat in Höhe von 1.500 Euro.

Vergünstigte Kreditprogramme und Sonderregelungen für laufende Kredite

Die KfW-Bank stellt privaten Haushalten, Unternehmen und Kommunen Kredite in einem Gesamtvolumen von zunächst 100 Millionen Euro zu besonders günstigen Konditionen zur Verfügung. Für Unternehmer öffnet die KfW den Unternehmerkredit (Programmnummern 037, 047), den ERP-Gründerkredit StartGeld (067) und den Gründerkredit Universell (068). Damit können Unternehmer ihr Firmengebäude wieder herstellen, neue Maschinen und Anlagen anschaffen, vernichteten Lagerbestände ersetzen, Aufräumarbeiten bezahlen oder auch Liquiditätsengpässe überbrücken. Die Zinssätze beginnen bei 1 Prozent pro Jahr. Die Hilfsleistungen sind Teil eines Zehn-Punkte-Programms der Bundesregierung .

Neben der KfW gibt es auch spezielle Angebote von Bausparkassen. So unterstützt die Bausparkasse Schwäbisch Hall ihre Kunden in den Hochwassergebieten durch ein Sonderprogramm mit zinsvergünstigten Darlehen. Nach Aussage der Bausparkasse sind diese um 0,3 Prozentpunkte günstiger im Vergleich zu den normalen Konditionen. Insgesamt 100 Millionen Euro sollen für diese Sofortkredite bereitstehen, der Darlehenszinssatz beginnt bei 1,6 Prozent. Darüber hinaus können vom Hochwasser betroffene Kunden eine Zahlungsaussetzung von bis zu drei Monaten für ihre laufende Finanzierung beantragen.