Social Media: Mitarbeitern Richtlinien geben

Für soziale Netzwerke sollten klare Regeln gelten, auch wenn der Betrieb selbst nicht auf Plattformen wie Xing, Facebook oder Youtube aktiv ist. Ihre Mitarbeiter sind privat längst dort und die werden laut Bitkom nicht selten auch in ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter eines Handwerksbetriebes wahrgenommen.

Viele Mitarbeiter sind in sozialen Netzwerken und tauschen sich auch über den eigenen Betrieb aus. - © ddp

Die Mitarbeiter sollten schriftlich darauf hingewiesen werden, was gesetzlich zulässig und was verboten ist. Rechtlich unzulässig sind beispielsweise vorsätzlich geschäfts- oder rufschädigende Äußerungen, Drohungen oder Beleidigungen. Die Grenze zu kritischen, aber noch von der Meinungsfreiheit gedeckten Aussagen ist allerdings fließend.

Eine Abmahnung oder Kündigung kann der Handwerksbetrieb wegen kritischer Aussagen nicht aussprechen. Gleichzeitig ist es wichtig, den Mitarbeitern die Bedeutung ihrer Äußerungen in sozialen Medien für die Entwicklung des Unternehmens bewusst zu machen.  

Die genaue Ausgestaltung von Richtlinien hängt jedoch vom jeweiligen Betrieb ab. Sie sollte abgestimmt sein auf die die Firmenkultur und das Markenbild und im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Im Idealfall bauen solche Richtlinien auf einer Social Media-Strategie und den damit verbundenen Zielen auf.  

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