UFH Landshut Seminar: Unternehmen für Renten verantwortlich

Am 26. Januar fand im Ergoldinger Rosenhof ein Seminar zur betrieblichen Altersvorsorge und zum Betriebsrentenstärkungsgesetz statt. Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende der Landshuter Unternehmerfrauen im Handwerk Manuela Nemela, ging Doris Kunzfeld vom Münchener Verein auf die neuen umfangreichen gesetzlichen Vorgaben ein.

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von links: Doris Kunzfeld (Münchener Verein), 1. Vorsitzenden Manuela Nemela und 2. Claudia Nowack, Tilo Engert (Rentenfachmann) - © UFH Landshut

Im Anschluss erhielt der Renten-Fachmann Tilo Engert das Wort.
Er zeigte den Frauen in einer Kurzübersicht die Rentenproblematik auf. Bereits heute ist das Rentensystem nur noch mit größter Mühe aufrecht zu erhalten. Mit dem Ausscheiden der Baby-Boomer aus dem Berufsleben würde in den nächsten Jahren dieses Missverhältnis noch verstärkt. Während im Jahr 2020 noch 1,8 Arbeitskräfte einen Rentner zu versorgen hatten, wäre im Jahr 2050 ein Arbeiter für die Rente einer Person zuständig. Dass diese Rechnung nicht aufgeht, ist deutlich erkennbar. Von einem Brutto-Durchschnittverdienst in Deutschland von 2.400 Euro müsste die erwerbstätige Person 1.060 Euro Durchschnittsrente für einen Rentner abgeben, Sozialabgaben tätigen, für den eigenen Unterhalt sorgen und zusätzlich eine eigene Rente aufbauen.

Rechnung geht nicht auf

Nicht unerwähnt blieb die Tatsache, dass Beamte während des Berufslebens nicht in das Rentensystem einzahlen, aber im Rentenalter dennoch kräftig zugreifen dürfen. Denn die durchschnittliche Pension von Beamten liege bei brutto 3.200 Euro und somit weit über dem deutschen Rentenniveau von knapp über 1000 Euro.

Verantwortung auf die Betriebe übertragen

Daher hat die Regierung gehandelt und die Verantwortung für einen zusätzlichen Rentenaufbau auf die Arbeitsgeber und somit auch auf die Betriebe der Unternehmerfrauen übertragen. Dies bedeutet für die Unternehmen neben einem großen Verwaltungsaufwand auch einen finanziellen Kraftakt.

Teils über Tarif oder per Gesetz geregelt, sind alle Arbeitgeber verpflichtet, in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Auch das bereits eingeführte Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde erweitert. Dort ist unter anderem die Zuschusspflicht der Arbeitgeber geregelt. Bei einer Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer ist laut BRSG einen Zuschuss von bis zu 15 % auf den Umwandlungsbetrag zu bezahlen, wenn durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dies sei eine sinnvolle Sache, schließlich solle der Mitarbeiter auch geschützt sein, so der Referent. Jedoch dürfe man die Betriebe und den wichtigen Mittelstand durch immer mehr Gesetzte, Vorschriften und Abgaben nicht zu Fall bringen. Engert mahnte zudem, sollten Betriebe jetzt hier nicht sofort tätig werden, können sich die oben genannten Gesetzte sich als Haftungsfallen erweisen. Denn Mitarbeiter hätten das Recht, auch viele Jahre nach Renteneintritt, die betriebliche Rente einzufordern und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Um alle umfassenden und ständig neuen gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, zeigte Tilo Engert den Unternehmerfrauen im Handwerk auch eine Lösung auf. Mit einer betrieblichen Versorgungsordnung können Betriebe sich stets auf dem aktuellen gesetzlichen Stand halten und alle Reche und Pflichten abdecken. Zudem würde auch die gesetzliche Nachweispflicht erfüllt.

Die beiden Unternehmerfrauen-Vorsitzenden Manuela Nemela und Claudia Nowack bedankten sich bei Doris Kunzfeld vom Münchener Verein und bei Tilo Engert für die Informationen zu dem wichtigen Thema und übergaben Präsente.

Nähere Informationen zum Jahresprogramm sowie zum Verein der UnternehmerFrauen gibt es unter www.unternehmerfrauen-bayern.de.

Zum Arbeitskreis Landshut bei Manuela Nemela, Telefon 0871/ 71438 sowie https://www.unternehmerfrauen-bayern.de/landshut/. Interessierte Frauen sind immer herzlich willkommen.