Sanktionen: Welche Strafen bei Schwarzarbeit drohen

Bußgeld, Geldstrafe oder Gefängnis. Harte Strafen drohen Handwerkern und Auftraggebern bei Schwarzarbeit. Viele wollen davon nichts hören.

Bei Schwarzarbeit drohen hohe Strafen. - © sculpies/iStockphoto

Was an Strafe droht

Egal, ob ein Handwerker schwarz arbeitet oder ein Auftraggeber den Handwerker schwarz beauftragt, von der Strafbarkeit werden beide erfasst. Die Gründe dafür sind hauptsächlich hinterzogene Steuern und Sozialabgaben. Nicht umfasst sind dagegen Gefälligkeiten, wie die Hilfe unter Angehörigen, Freunden und Nachbarn – ohne nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht. Das Strafmaß bei Verstößen: Bußgeld bis 500 000 Euro, Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft.

Grüner Bereich

Wie bei anderen Geschäftspartnern können Handwerker auch etwa Nachbarn, Freunden, Verwandten einen Rabatt anbieten. Vorsicht: Nach Abzug des Rabattes muss der Preis mindestens die Selbstkosten des Betriebes abdecken und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt werden. Liegt er darunter, greift die Mindestbesteuerung nach Umsatzsteuergesetz.