Dienstwagen Rückgabe bei Krankheit

Darf der Mitarbeiter einen Dienstwagen auch privat nutzen, ist dies nicht nur ein Privileg, sondern auch eine zusätzliche Gegenleistung und Gehaltsbestandteil für seine Arbeit.

Dienstwagen

Rückgabe bei Krankheit

Folglich steht ihm der Dienstwagen nicht zu, wenn er lange Zeit krank ist und keine Lohnfortzahlung mehr bekommt, so das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (9 AzR 631/09).

Der betroffene Bauleiter war neun Monate lang krank und musste sogar erst nach acht Monaten den Wagen zurückgeben. Statt für die späte Rückgabe dankbar zu sein, verlangte er für den einen Monat bis zu seiner Rückkehr in den Betrieb, als er den Wagen wieder fahren durfte, eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Doch der Betrieb bekam Recht. - hbk