Riester-Rente: So gehen Sie gegen Rückforderungen vor

Viele angestellte und mitarbeitende Unternehmerfrauen in Handwerksbetrieben haben Riester-Verträge. Auch der Unternehmer selbst kann über seine angestellte Frau riestern. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) fordert jetzt von vielen Riester-Sparern Zulagen zurück, obwohl die Frist dafür abgelaufen ist – Betroffene können dagegen vorgehen.

Die ZfA fordert trotz verjähter Frist von vielen Riester-Sparern Geld zurück. - © SP-PIC/Fotolia.com

Obwohl die Frist für Rückforderungen von Riester-Zulagen verjährt ist, bekommen viele angestellte, mitarbeitende Unternehmerfrauen und Chefs, die über ihre angestellte Frau riestern, einen Rückforderungsbescheid von der Zentralstelle für Altersvermögen (ZfA). Betroffen sind laut Stiftung Warentest allein für das Beitragsjahr 2005 über 84000 Fällen. Bei ihnen wurde die Zulage erst nach Ablauf der Frist neu berechnet.

„Diese Zahl betrifft alle Fälle, bei denen im Zeitraum vom 1.1.2011 bis 31.1.2013 die Zulage neu berechnet wurde. Dazu gehören auch Fälle, in denen die Frist im Zeitpunkt der Neuberechnung noch nicht abgelaufen war“, erklärte DRV-Pressereferent Andreas Feuser. Ebenso seien in der Zahl Fälle enthalten, bei denen erst aufgrund eines neuen Antrags oder einer Beitragsnachzahlung die Zulage neu berechnet wurde.

Rückforderung nicht akzeptieren

Riester-Sparer sollten gegen Rückforderungen, die nicht fristgerecht erfolgt sind, vorgehen. Sie können innerhalb von einem Jahr nach Übermittlung der Anbieterbescheinigung einen Antrag auf Festsetzung stellen. Dann prüft die ZfA erneut. Laut Stiftung Warentest beträgt die Bearbeitungszeit für solche Fälle derzeit aber „weit über ein Jahr“. Notfalls muss gegen die Behörde geklagt werden. Alternativ kann man sich aber auch direkt an den Versicherungsombudsmann oder einen Bankenombudsmann wenden.

Allein im Jahr 2012 ließ ZfA 700 Millionen Euro von den Sparguthaben der Riester-Sparer durch die Anbieter wieder einziehen. Gründe sind vielfach, dass die private Rentenversicherung gekündigt wurde, wichtige Angaben im Antrag fehlten oder Versicherte gar nicht förderberechtigt war.

„Eine Neuberechnung kann zudem auch zu einer höheren Zulage statt zu einer Rückforderung führten“, betonte Feuser. „Alle Versäumnisse muss die ZfA dringend korrigieren“, forderte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Laut Abgabenordnung darf die ZfA nur innerhalb einer Frist von vier Jahren unberechtigt gezahlte Zuschüsse zurückfordern. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Zulage beantragt wurde. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV), zuständig für die ZfA, führt die fehlerhaften Rückforderungen auf ein vollautomatisches Prüfverfahren zurück.