Radioaktive Strahlenbelastung Radon-Strahlen: Die neue Gefahr aus dem Untergrund – wer jetzt handeln muss!

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Bei den Gefahren durch radioaktive Strahlung denkt jeder gleich an Tschernobyl oder Fukushima. Dabei gibt es auch eine natürliche Strahlenbelastung. Die jüngste Novellierung des Strahlenschutzrechts nimmt Unternehmen in die Pflicht, sobald in den Betriebsgebäuden Referenzwerte für Radon überschritten werden.

Radonstrahlung
Die Radongefahr ist ernst zu nehmen und das Strahlenschutzgesetz betrifft jeden Betrieb. - © Francesco Scatena - stock.adobe.com

Radon ist ein farb- und geruchloses Edelgas, das natürlicherweise im Boden vorkommt. Das Gas selbst ist ungefährlich, doch wenn es beim Atmen in die Lunge gelangt, können sich seine radioaktiven Zerfallsprodukte (Isotope von Polonium, Bismut und Blei) in der Lunge ablagern. Dort setzen sie die gefährliche, weil krebserzeugende α-Strahlung (Alphastrahlung) frei. In Deutschland gilt Radon nach dem Rauchen   als   zweitgrößter Risikofaktor für Lungenkrebs .

Besonders gefährlich ist es, wenn Radon aus dem Untergrund in ein Gebäude eindringt. Dies betrifft vor allem Kellerräume und hängt von der Bausubstanz und der Dichtheit von Fundamenten und Mauerwerk ab. Bei leichtem Unterdruck, z. B. durch aufsteigende Warmluft in einem Gebäude, kommt es zum Kamineffekt, der die radonhaltige Bodenluft durch z. B. Fundamentrisse regelrecht ansaugt Auch unterscheidet sich die Radonkonzentration im Boden deutlich je nach Geologie und Gesteinsart. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zeigt dies auf einer Karte .

Neue Vorgaben zum Schutz von Arbeitsplätzen in Innenräumen

Diese Gesundheitsgefahr machte eine Modernisierung des Strahlenschutzrechts gemäß der EURATOM-Richtlinie erforderlich. Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) von 2018 und die diesem zugeordnete Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthalten Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung sowie zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz. Weite Teile dieses Strahlenschutzrechts richten sich an spezielle Betriebe und Anwendungen wie Umgang mit radioaktiven Substanzen oder Kernbrennstoffen, Betreiben von Laser- oder Röntgeneinrichtungen, Radiologe, Nuklearmedizin usw.

Doch eine neue Forderung betrifft jeden Betrieb unabhängig von der Branche oder Größe. Denn es wurde ein Referenzwert für Radon von 300 Bq/m³ (gemittelt über ein Jahr) für Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume festgelegt. Die durchschnittliche Radonkonzentration in Gebäuden beträgt in Deutschland etwa 50 Bq/m3. Wird der Referenzwert an einem Arbeitsplatz überschritten, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Senken der Radonkonzentrationen zu veranlassen.

Diese Betriebe müssen eine Radonmessung vornehmen

Um den Aufwand für Unternehmen und Betriebe in einem vernünftigen Rahmen zu halten, hat der Gesetzgeber ein abgestuftes Vorgehen festgelegt. Arbeitgeber sollten nur dort Strahlenschutzmaßnahmen umsetzen, wo tatsächlich hohe Radonkonzentrationen vorhanden sind. Daher wurde eine Messpflicht eingeführt und auch diese greift nicht automatisch. Ein Betrieb ist nur dann zur Radonmessung verpflichtet,

  • wenn sich Arbeitsplätze im Keller- oder Erdgeschoss in einem Radon-Vorsorgegebiet befinden.
  • wenn es sich um bestimmte im Strahlenschutzgebiet genannte Arbeitsfelder mit erhöhter Radon-Exposition handelt wie Bergwerke, Schächte, Radonheilbäder oder Anlagen der Wasserwirtschaft.
  • wenn die zuständige Landesbehörde eine Radonmessung anordnet.

Für die allermeisten Handwerksbetriebe ist lediglich der oberste Punkt relevant. Somit ist als Erstes zu klären, ob Ihr Betrieb in einem sogenannten Radon-Vorsorgegebiet liegt . Das sind die Gebiete, in denen damit zu rechnen ist, dass der Referenzwert überschritten wird. Zuständig für das Ausweisen von Radon-Vorsorgegebieten sind die Bundesländer. Bislang haben Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen solche Gebiete gemeldet.

Liegt der Betrieb im Radon-Gebiet: Machen Sie den Check

Ob Ihr Betriebsstandort betroffen ist, können Sie bei der zuständigen Landesbehörde erfragen oder auf einer Karte des BfS einsehen. Rechtlich bindend ist die Karte allerdings nicht, im Zweifelsfall, Randlagen usw. sollte man dies mit den Behörden seines Bundeslandes klären. Erfreulicherweise sind große Teile von Nord- und Westdeutschland nicht oder kaum betroffen. In den andern Landesteilen sind es eher die Mittelgebirge wie Fichtelgebirge, Harz oder Schwarzwald, insbesondere Lagen auf Granitgestein. Somit dürfte für die weit überwiegende Zahl der Betriebe kein akuter Handlungsbedarf bestehen. 

Über dem Referenzwert: Was Chefs jetzt tun müssen

Liegt Ihr Betrieb in einem ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebiet, sind Sie verpflichtet, mit Messgeräten einer anerkannten Stelle über die Dauer von 12 Monaten die Radonkonzentration zu erfassen . Dies klingt komplizierter als es ist. Die Messtechnik ist ausgereift und vergleichsweise kostengünstig. Sie können sich geeignete Dosimeter zuschicken lassen, legen diese im Keller und Erdgeschoss aus und senden sie später an eine zertifizierte Messstelle zurück. Dies sollte jedoch innerhalb von 18 Monaten nach Bekanntgabe des Radon-Vorsorgegebiets erfolgen. Da die Gebiete bis Ende 2020 gemeldet wurden, sollte unverzüglich mit dem Messen begonnen werden, um die Frist einzuhalten. 

Über dem Grenzwert? Auch die Bausubstanz entscheidet

Wie hoch die Radonwerte bei Ihnen sein werden, hängt zum einem von der Geologie vor Ort ab und zum anderen von der Bausubstanz. Nur weil ihr Betrieb in einem Radon-Vorsorgebiet liegt, bedeutet das nicht automatisch, dass der Grenzwert in Ihren Gebäuden gerissen wird. Das Risiko wird jedoch umso höher, je älter das Gebäude ist und je mehr undichte Stellen die Gebäudehülle aufweist, etwa rissige Fundamente oder ungenügend abgedichtete Anschlüsse von Versorgungsleitungen. 

Maßnahmen: Lüften geht vor Umbau

Ergeben die Messungen, dass der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter überschritten wird, können daher Maßnahmen zum Sanieren und Abdichten erforderlich werden. Die naheliegendste Maßnahme ist jedoch, die betroffenen Räume regelmäßig und ausreichend zu belüften. Erst wenn dies nicht ausreicht und der Referenzwert – in einer Kontrollmessung binnen 24 Monaten – weiterhin überschritten wird, werden bauliche Schritte notwendig.

Fazit: Die Radongefahr ist ernst zu nehmen und das Strahlenschutzgesetz betrifft jeden Betrieb. De facto zum Messen verpflichtet sind jedoch nur Betriebe aus bestimmten Regionen und aufwendige Maßnahmen werden nur dann zur Pflicht, wenn der Referenzwert trotz angepasster Lüftungskonzepte überschritten wird. Wer in einem Radon-Vorsorgebiet neu bauen oder renovieren will, sollte den baulich-technischen Schutz vor Radon von Beginn an in den Planungen berücksichtigen.  

Sie wollen noch mehr zu Radon wissen?

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Broschüre zum Radon-Schutz an Arbeitsplätzen veröffentlicht. Sie richtet sich an Arbeitgeber und informiert, wann dieser welche Maßnahmen umsetzen muss. Eine neue DGUV Information 203-094 von Juni 2021 erläutert, wie Radon gemessen wird und wie betroffene Betriebe gegen die Strahlengefahr vorgehen müssen.