Fördermittel Professionelle Turn-Around-Beratung

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Unternehmen, die sich in einer problematischen Situation befinden, können auf professionelle Beratung zurückgreifen. Die Turn-Around-Beratung der KfW unterstützt das Unternehmenscoaching. Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

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Professionelle Turn-Around-Beratung

Worum geht es bei der Turn-Around-Beratung?

Für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, ist eine kompetente Beratung ein wichtiges Instrument. Sie verbessert die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des betroffenen Betriebs. Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen hier zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Die Turn Around Beratung wird bundesweit angeboten.

Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?

Alle kleineren und mittleren Unternehmen in wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten - mit einer positiven Prognose für die Zukunft. Voraussetzung ist allerdings eine Schwachstellenanalyse des Betriebs, durchgeführt von einem unabhängigen Beraters/einer Beraterin.

Gefördert werden Beratungsmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen von Unternehmen mit Sitz in Deutschland im Bereich der gewerblichen Wirtschaft wie Handwerk, Handel oder Industrie.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Das maximal förderfähige Netto-Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagessatz umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 8.000 Euro gefördert. Der Eigenmittelanteil, die Fahrtkosten sowie sonstige Nebenkosten sind durch das Unternehmen selbst zu finanzieren. Der Eigenanteil darf nicht aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden.

Wo findet man qualifizierte Berater?

Die von der KfW anerkannten Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet. Die Nutzung dieses Internet-Angebots ist kostenlos. Auf der KfW Beraterbörse finden Sie ein Verzeichnis aller derzeit für die Turn Around Beratung gelisteten Berater.

Was ist der erste Schritt?

Anträge für eine Beratung müssen über die Regionalpartner der KfW – Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern - gestellt werden. Eine aktuelle Übersicht der Regionalpartner finden Sie unter http://www.rp-suche.de/rpsuche/TAB.

Was wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungsmaßnahmen,
- die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben;
- die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben;
- die überwiegend Stellungnahmen von Gutachtern zum Inhalt haben;
- die mit anderen öffentlichen Fördermitteln finanziert werden.

Erste Ansprechpartner?

Interessierte Unternehmen wenden sich an den für sie zuständigen Regionalpartner oder an das Infocenter der KfW:
Telefon: 0180 1 24 11 24 (3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen)
E-Mail: infocenter@kfw.de