Mustervertrag Projektbezogene Zusammenarbeit: So vermeiden Betriebe rechtliche Risiken

Der Mustervertrag „Kooperationsvertrag für projektbezogene Gewerke-Zusammenarbeit“ regelt eine rein projektbezogene Kooperation zweier Unternehmen ohne gesellschaftsrechtliche Bindung. Es wird ausdrücklich keine ARGE oder GbR gegründet, jeder Partner bleibt wirtschaftlich und rechtlich eigenständig. Kernnutzen ist dabei die Risikobegrenzung, denn die Parteien gehen keine gesamtschuldnerische Haftung ein, Verantwortlichkeiten bleiben getrennt. Jeder Vertragspartner haftet ausschließlich für eigene Leistungen, Mitarbeiter und Subunternehmer. Darüber hinaus bietet der Mustervertrag folgende Vorteile:

  • Vertragliche Flexibilität: Wahlweise getrennte Werkverträge oder Generalunternehmer-/Nachunternehmer-Modell.

  • Saubere Leistungsabgrenzung: Detaillierte Schnittstellenregelung reduziert Nachtrags-, Haftungs- und Konfliktrisiken.

  • Liquiditätsklarheit: Getrennte Abrechnung, keine gemeinsame Rechnungsstellung.

  • Konfliktprävention: Schriftliche Behinderungsanzeigen, Nachtragsregelungen und verpflichtende außergerichtliche Streitbeilegung.

  • Personalschutz: Zeitlich begrenztes Abwerbeverbot.


Inhalt: Der Mustervertrag ermöglicht eine operative Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Wahrung der unternehmerischen Unabhängigkeit – mit klarer Haftungs-, Vergütungs- und Risikotrennung. Besonders relevant ist ein Vertrag dieser Art für mittelständische Bau- und Projektunternehmen, die kooperieren möchten, ohne gesellschaftsrechtliche Bindungen oder unkalkulierbare Haftungsrisiken einzugehen.

Zielgruppe: Unternehmer – Handwerksunternehmer, die sich gemeinsam mit anderen Unternehmern für ein gemeinsames Projekt rechtssicher zusammentun möchten.

Themenfeld: Recht – Verträge – projektbezogene Zusammenarbeit

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  • Datum: 2. März 2026
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 97,73 KB
  • Quelle: Anna Rehfeldt, LL.M., Rechtsanwältin

Beschreibung

Der Mustervertrag "Kooperationsvertrag für projektbezogene Gewerke-Zusammenarbeit" regelt eine rein projektbezogene Kooperation zweier Unternehmen ohne gesellschaftsrechtliche Bindung. Es wird ausdrücklich keine ARGE oder GbR gegründet, jeder Partner bleibt wirtschaftlich und rechtlich eigenständig. Kernnutzen ist dabei die Risikobegrenzung, denn die Parteien gehen keine gesamtschuldnerische Haftung ein, Verantwortlichkeiten bleiben getrennt. Jeder Vertragspartner haftet ausschließlich für eigene Leistungen, Mitarbeiter und Subunternehmer. Darüber hinaus bietet der Mustervertrag folgende Vorteile:

  • Vertragliche Flexibilität: Wahlweise getrennte Werkverträge oder Generalunternehmer-/Nachunternehmer-Modell.
  • Saubere Leistungsabgrenzung: Detaillierte Schnittstellenregelung reduziert Nachtrags-, Haftungs- und Konfliktrisiken.
  • Liquiditätsklarheit: Getrennte Abrechnung, keine gemeinsame Rechnungsstellung.
  • Konfliktprävention: Schriftliche Behinderungsanzeigen, Nachtragsregelungen und verpflichtende außergerichtliche Streitbeilegung.
  • Personalschutz: Zeitlich begrenztes Abwerbeverbot.

Inhalt: Der Mustervertrag ermöglicht eine operative Zusammenarbeit bei gleichzeitiger Wahrung der unternehmerischen Unabhängigkeit – mit klarer Haftungs-, Vergütungs- und Risikotrennung. Besonders relevant ist ein Vertrag dieser Art für mittelständische Bau- und Projektunternehmen, die kooperieren möchten, ohne gesellschaftsrechtliche Bindungen oder unkalkulierbare Haftungsrisiken einzugehen.

Zielgruppe: Unternehmer – Handwerksunternehmer, die sich gemeinsam mit anderen Unternehmern für ein gemeinsames Projekt rechtssicher zusammentun möchten.

Themenfeld: Recht – Verträge – projektbezogene Zusammenarbeit

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