Bauhauptgewerbe Nur Mangel an Bauland bremst das Wachstum

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Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes - sowohl Handwerk als auch Industrie - sind weiter auf Wachstumskurs und rechnen für 2018 mit einem Umsatzplus von vier Prozent. Stagnieren wird jedoch der klassische Eigenheimbau, bedingt auch durch den Mangel an Bauland.

Sind optimistisch:Peter Hübner, Präsident des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (links), und Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes. - © Zentralverband deutsches Baugewerbe

„Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes gehen mit Zuversicht in das Jahr 2018." Das erklärten die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), Peter Hübner, und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Hans-Hartwig Loewenstein, auf der gemeinsamen Jahresauftakt-Pressekonferenz in Berlin. Auf Basis der vorläufigen Indikatoren und der positiven gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingen erwarten sie für die Branche ein Wachstum nahezu auf Vorjahresniveau. Die Umsätze im Bauhauptgewerbe dürften nominal um vier Prozent zulegen und auf gut 117 Milliarden Euro steigen. In den ersten zehn Monaten habe der Auftragseingang in der Branche um nahezu fünf Prozent höher gelegen als ein Jahr zuvor. Daher hätten 2017 trotz der intensiven Bautätigkeit die Auftragsbestände in jedem Quartal noch einmal das bereits hohe Vorjahresniveau übertroffen.

Verzögerte Regierungsbildung bremst Investitionen

Allerdings sei zu befürchten, dass die verzögerte Regierungsbildung zu Lasten des Investitionshochlaufs im Bereich der Bundesverkehrswege gehen könnte, glauben Hübner und Loewenstein. Die Bauwirtschaft sehe deshalb die Gefahr, dass bei einem zu späten Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2018 viele Neubaumaßnahmen im laufenden Jahr nicht mehr in Angriff genommen werden können. Hübner und Loewenstein riefen daher die zuständigen Bundesministerien für Verkehr und Finanzen dazu auf, alle Spielräume des Haushaltsrechts auszuschöpfen, damit die für die Verkehrswegeinvestitionen des Bundes eingeplanten Mittel zügig verbaut werden können.

Knappes Bauland wird zum Flaschenhals für Projekte

Auch im Bereich der Schaffung bezahlbaren Wohnraums sehen die Verbände dringenden Handlungsbedarf. Die Wohnungsbautätigkeit werde sich nur erhöhen lassen, wenn die Rahmenbedingungen auch langfristig auf eine steigende Investitionstätigkeit ausgerichtet würden. Dabei werde die Baulandbereitstellung zunehmend zum Flaschenhals für neue Bauprojekte. Hübner und Loewenstein forderten daher, Bauland als wesentliche Voraussetzung für bezahlbares Wohnen und Bauen durch Bund, Länder und Kommunen verbilligt bereitzustellen. Im sozialen Wohnungsbau müssten dem Bedarf entsprechend 80.000 Wohneinheiten jährlich errichtet werden. „Mit knapp 25.000 fertig gestellten Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau 2016 sind wir davon immer noch weit entfernt, obwohl die Länder vom Bund jährlich 1,5 Millirden Euro dafür bekommen; sie werden den Bedarf ohne eine Mitverantwortung des Bundes nach 2019 auch kaum erreichen können. Deshalb halten wir hier eine entsprechende Anpassung des Grundgesetzes für erforderlich.“

Kritik an der neuen Entsenderichtlinie

Ärger bereitet der Branche die Revision der Entsenderichtlinie. So stelle schon jetzt die stark belastete Finanzkontrolle Schwarzarbeit wie auch die Unternehmen vor große Schwierigkeiten. Besonders kritisch seien die geplanten Regelungen zur Entlohnung, nach denen nicht mehr auf „Mindestentgelte“, sondern allgemein auf „Entlohnung“ abgestellt und weitere Vergütungsbestandteile einbezogen werden sollen. Was dies allerdings in den einzelnen Mitgliedstaaten in welchen Regionen umfasse, sei nicht klar. Rechtunsicherheiten seien die Folge. „Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen mit Kontrollmöglichkeiten, -grenzen und -defiziten halten wir es für ausgeschlossen, dass künftig über Mindestentgelte hinausgehende Vergütungsbestandteile kontrolliert werden können", so die Verbandspräsidenten. Mit dem Regelungsvorschlag werde ein Kontrollsystem überfordert, das bereits heute an Grenzen stoße.

Pflichtversicherung für Solo-Selbstständige

Auch die Problematik von Solo-Selbständigen halten Hübner und Loewenstein für unterschätzt. Im Baugewerbe seien circa 150.000 Solo-Selbstständige ohne Tarif- oder Mindestlohn und ohne Sozialabgaben auf kleinen wie großen Baustellen tätig. Dies gehe zunehmend zu Lasten der preisintensiveren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Verbände fordern daher, für alle Selbstständigen eine obligatorische Altersversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in privaten Versorgungswerken einzuführen. Dadurch würden einerseits bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch unterschiedliche versicherungsrechtliche Bestimmungen abgebaut und andererseits dem Schutzbedürfnis Selbstständiger vor Altersarmut Rechnung getragen.