Arbeitsschutz Neuer „Staplerschein“ im Juni erschienen

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Gabelstapler und andere Flurförderzeuge dürfen ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor, mit deren Abschluss ein Flurfördermittelschein erworben werden kann.

Staplerschein
Gabelstapler und andere Flurförderzeuge dürfen ausschließlich von geeigneten und ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. - © WavebreakmediaMicro - stock.adobe.com

Der neue, überarbeitete Fahrerausweis Flurmittelbeförderungsschein ( VDI 3313) ist im Juni 2018 erschienen. Mit dieser oft auch als „Staplerschein“ bezeichneten Qualifikation soll gewährleistet werden, dass jeder Fahrer die spezifischen Funktionen und Besonderheiten von Flurförderzeugen kennt, beherrscht und die damit verbundenen möglichen Gefährdungen für sich und andere richtig einschätzen und vermeiden kann.

Ausweis im Scheckkartenformat zum Mitführen

Die fehlende Ausbildung beim Einsatz von Mitgänger-Flurförderzeugen führt häufig zu betrieblichen Unfällen. Im überarbeiteten Fahrerausweis werden diese Mitgänger-Flurförderzeuge daher ausdrücklich einbezogen.

Der VDI-Fahrerausweis ist ein allgemein anerkannter Nachweis über die Ausbildung und Beauftragung des Fahrers. Er enthält die wesentlichen Sicherheitshinweise für den Fahrer in straffer und gut lesbarer Form. Darüber hinaus enthält der Fahrerausweis eine zusätzliche Ausweiskarte, die im Scheckkartenformat vom Fahrer ständig mitgeführt werden kann.

So kommen Sie an den neuen „Staplerschein“

Herausgeber der VDI 3313 „Fahrerausweis für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge“ ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL). Der Ausweis erschien im Juni 2018 als 23. überarbeitete Auflage und ersetzt die bisherigen Ausgaben. Er kann zum Preis von EUR 11,50 beim Beuth Verlag bestellt werden.