Arbeitsschutzvorschriften Neue Branchenregel für Rohbauarbeiten

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Wer ist für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verantwortlich, wenn mehrere Unternehmen am Bau beteiligt sind? Die neue Branchenregel 101-601 "Rohbau" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sollen soll den jeweiligen Verantwortlichen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Arbeitsschutzbestimmungen für Arbeiten im Rohbau geben.

Regelwerk DGUV
© DGUV - Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Was sind neben Abstürzen die häufigsten Gefahren im Rohbau und wie kann man diese vermeiden? Welche Maßnahmen sind notwendig, um Beschäftigte vor Schadstoffen, Lärm oder zu großer körperlicher Belastung zu schützen? Auf Fragen wie diese gibt die Branchenregel verständliche Antworten und praxisbezogene Handlungsanweisungen. Verantwortliche erfahren darin das Wichtigste zur Verwendung von Arbeitsmitteln wie Leitern und Gerüsten, zum Einsatz von Maschinen oder auch zu verschiedenen Tätigkeiten des Rohbaus wie beispielsweise Mauer- oder Zimmerarbeiten.

Alle Arbeitsschutzvorschriften für den Rohbau auf einen Blick

Im Rohbau muss aufgrund der verschiedenen Gewerke ein sehr umfangreiches Vorschriften- und Regelwerk aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen und Quellen beachtet werden. "Die neue Branchenregel bündelt all diese rechtlichen Vorgaben, potenziellen Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen übersichtlich in einer einzigen Publikation.

Das erleichtert Verantwortlichen die praktische Umsetzung oder die Delegation der Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz", erklärt Marco Einhaus, Leiter des Sachgebiets Hochbau im DGUV-Fachbereich Bauwesen. An der Erarbeitung der Branchenregel waren neben Fachexperten der Unfallversicherung insbesondere Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft beteiligt.

Arbeitsschutz kompakt für die tägliche Praxis

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dient Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Interessierte können die DGUV Regel 101-601 "Branche Rohbau" in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen oder dort als gedrucktes Exemplar bestellen . Der Bezug der Informationsschrift ist für die Mitgliedsunternehmen der BG BAU im Beitrag inbegriffen.