Nachfolge Ein guter Übernahmevertrag schafft Klarheit

Ein guter Übernahmevertrag schafft Klarheit für Verkäufer und Käufer. Er schützt insofern beide Seiten vor bösen Überraschungen. Worauf es bei einer erfolgreichen Betriebsnachfolge ankommt.

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    Schlossermeister Günter Schmid (re.) hat seinen Betrieb mit detailliertem Vertrag an Johann Sigmund übergeben.
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    „Der Vertrag sollte auf die Wünsche von Käufer und Verkäufer zugeschnitten werden.“ Patrick Stoll, ­Rechtsanwalt, in Gießen.
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    Franz Falk
    © HWK Region Stuttgart
    "Für einen ­guten Vertrag muss jeder, Käufer und Verkäufer ­wissen, was er will und braucht", betont Franz Falk, Geschäftsführer der Handwerkskammer ­Region Stuttgart.

Mehr Sicherheit durch Vertrag

Seit 112 Jahren bestand die Stahl- und Metallbau Schmid GmbH im schwäbischen Weilheim an der Teck als Familienunternehmen. Als ihr Chef Günter Schmid mit 66 Jahren ans Aufhören dachte, war deshalb für ihn klar: Er wollte den Betrieb und die zwölf Mitarbeiter in gute Hände übergeben. Er fand Johann Sigmund. Der war ebenfalls Spross einer Schlosserei und Teilhaber an einer kleineren Firma. Er suchte nach einem größeren Betätigungsfeld. Und da war für ihn nach einigem Suchen die Schmid GmbH eigentlich konkurrenzlos. „Alles stimmte: die Lage des Betriebs im selben Ort, die Größe der Halle samt Inventar, Zahl und Altersmischung der Mitarbeiter.“

Eigentlich war alles klar, auch beim Preis lagen Schmid und Sigmund nicht weit auseinander. Wozu also lange herumreden? Tatsächlich hatten sie noch eine Menge zu besprechen. Zum Beispiel die Halle. Die wollte Schmid der Familie erhalten, Sigmund wollte sich nicht mit den Kosten für den Kauf des Gebäudes belasten, brauchte aber die Sicherheit, es auf Dauer nutzen zu können. Die Lösung war ein Pachtvertrag über zehn Jahre. Oder: Für Schmid war die Arbeitsplatzsicherheit für jeden der Mitarbeiter sehr wichtig, also kam auch das in den Vertrag. Er selbst bleibt als freier Mitarbeiter in der Firma, das wurde ebenfalls geregelt.

Für den Spontankauf ist die Unternehmensübergabe jeder Größe zu komplex, sie verlangt einen ausgefeilten Vertrag. Damit sorgen beide Seiten dafür, dass sie ihre Ziele erreichen. Der Vertrag stellt sicher, dass der Erwerber den Gegenwert bekommt, den er bezahlt, und er schützt ihn vor Haftung für unbekannte Risi-ken. Mit den richtigen Klauseln verhindert der Alteigentümer, dass er sich noch Jahre nach seinem Ausstieg mit Altlasten aus seinem Unternehmerleben herumärgern muss.

Jedes Detail gründlich besprechen

Doch wirklich gut wird der Vertrag nur, wenn beide Seiten – wie Schmid und Sigmund – sich klar darüber sind, was sie wollen, „das kann kein Berater ihnen abnehmen“, erklärt Franz Falk, Betriebsberater der Handwerkskammer Region Stuttgart. Berater brauchten die Unternehmer aber auch. Mit ihnen besprachen sie gründlich jedes Detail, Sigmund mit seinem Steuerberater, Schmid mit dem Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dietmar Behrendt aus Göppingen, „ein Glücksgriff“. Sie sorgten dafür, dass alles sauber fixiert wurde und dass die notwendigen rechtlichen Sicherungen in den Vertrag kamen. Denn wo es keine vertraglichen Regelungen gibt, gilt das Gesetz, oft mit Folgen, die niemand will.

Dann gilt beim Firmenkauf das normale Kaufrecht. Bei einem erheblichen Mangel des Unternehmens, wie Altlasten im Betriebsgrundstück oder Steuerschulden, den der Verkäufer nicht beheben kann, darf der Käufer es zurückgeben – wie einen Toaster. Das ist selten eine passende Lösung. Günter Schmid hat diese Sorge nicht. Er rechnet nicht ernsthaft mit Mängeln an seinem Betrieb – und der Vertrag schließt die Rückgabe aus. So ist sein neues Leben ein ungetrübter Genuss: Er arbeitet 150 Stunden im Monat statt der vertraglich festgelegten zehn Wochenstunden, aber unbelastet von Verantwortung, „ein tolles Gefühl“.

Wer einen guten Vertrag will, braucht einen guten Berater. Doch bei seiner Auswahl ma-chen viele Handwerker nach Falks Erfahrung Fehler. „Sie nehmen einen Anwalt, weil sie ihn kennen oder weil er günstig ist.“ Die Aufgabe verlange aber Spezialkenntnisse.

Rückgabe ausschließen

Der Ausschluss der Rückgabe – außer für Fälle wie arglistige Täuschung – heißt übrigens nicht, dass der Käufer rechtlos ist. Im Gegenteil. Anwalt Behrendt: „Der Vertrag muss fair sein, deshalb ist es üblich, dass der Verkäufer bestimmte Mindestgarantien übernimmt und festgelegt wird, was bei Verstößen dagegen gilt“. Beliebt ist etwa die Klausel, dass Steuern und Abgaben bezahlt sind und dass es keine Belastungen gibt, die nicht in der Bilanz stehen. Dafür haftet der Verkäufer, aber nicht mit Rücknahme des Betriebs, er muss zahlen.

Dabei braucht eine GmbH andere Verträge als ein Einzelunternehmen. „Beim Kauf einer GmbH übernimmt der Käufer das ganze Unternehmen mit allen seinen Verbindlichkeiten, auch aus längst abgewickelten Geschäften, vor allem Gewährleistungsverpflichtungen“, erklärt der Gießener Anwalt Patrick Stoll von der Kanzlei Dr. Krämer und Niepoth, „es muss deshalb unbedingt geprüft werden, welche Altlasten in dem Unternehmen ruhen und wie diese beim Vertrag zu bewerten sind.“

Haftung liegt beim Verkäufer

Anders beim Einzelunternehmen: Da bleiben Rechte und Pflichten aus den Verträgen vor dem Kauf grundsätzlich beim Verkäufer. Auch diese gesetzliche Regelung passt oft nicht, denn der Verkäufer will eigentlich mit dem Unternehmen nichts mehr zu tun haben. Patrick Stoll: „Da lässt sich vertraglich etwas machen, der Käufer kann intern eine Freistellungsverpflichtung übernehmen. Das schütze den Verkäufer allerdings hierbei nur so lange, wie der Käufer leistungsfähig sei“.

Etwas anders liegt der Fall bei Torsten Sauerbrey. Er hat am 1. Oktober 2012 die Berliner Firma Müller Nähmaschinen gekauft, ein Unternehmen, das es seit 1905 gibt und das mit zwei Monteuren Nähmaschinen für Industrie und Haushalt repariert und verleiht. Klingt etwas exotisch und gewagt, aber seine Frau Ariane kannte das Geschäft: Sie hatte dort schon drei Jahre als Buchhalterin gearbeitet und wusste: „Alte Nähmaschinen boomen“.

Die Firma Müller ist zwar auch ein Einzelunternehmen, aber als Kaufmann im Handelsregister eingetragen. Und da galt: Weil der Käufer den guten alten Namen der Firma behalten wollte, haftet er laut Handelsgesetzbuch auch für deren Altforderungen. Das ließe sich nur durch eine Eintragung im Handelsregister verhindern. Doch das schreckte den Jungunternehmer nicht, er kannte die Schulden, die übernahm er ohnehin – als Kaufpreis.

Kein Eigenbau beim Vertrag

Den Kauf hat Ariane Sauerbrey gründlich vorbereitet. Sie hat sich bei der Handwerkskammer und im Internet Musterverträge besorgt. Doch daraus bastelte sie nicht selbst einen Vertrag zusammen, das half ihr nur, Ideen zu entwickeln. „Die Muster zeigen, wo es Klärungsbedarf gibt“, bestätigt Christine Karut, kaufmännische Betriebsberaterin bei der Handwerkskammer Berlin. Aber sie warnt, sie einfach zu übernehmen, „dafür sind die Fragen zu kompliziert.“ Das tat Ariane Sauerbrey auch nicht, sondern schickte ihre Ideen einem Anwalt. Der Vertrag war dessen Job.

Die Musterverträge enthalten eine Klausel, die den Käufer vor Konkurrenz durch den Verkäufer schützt: Wettbewerbsverbote. Dietmar Behrendt: „Wer lange mit Spaß gearbeitet hat, hört manchmal nicht gerne auf einen Schlag ganz auf“. Franz Falk hatte so einen Fall, da führte der Verkäufer eines Metallbaus den Schlüsseldienst weiter. Das Dumme für den Käufer: Dazu gehörten die Tresore, und damit Premiumkunden. Nicht selten bessern die Ruheständler ihre Rente auch auf, indem sie die Konkurrenz des Käufers beraten. Deshalb rät Falk: „In den Vertrag sollte immer eine Wettbewerbsklausel, die klar sagt, was geht, und vor allem, was nicht geht“.

Ariane Sauerbrey brauchte die Klausel nicht. „Die Verkäuferin war eine Dame von über 70 Jahren, sie hätte sonst zugemacht. Aber jetzt hilft sie uns noch.“ Doch Christiane Karut warnt vor einer Illusion: „Die Zukunft lässt sich durch keinen Vertrag verpflichten. Wer ein Unternehmen kauft, wird eben Unternehmer, ein Geschäft ohne 100-prozentige Gewähr.“ Bei den Sauerbreys läuft das Geschäft. „Die Erträge gehen nach oben.“ Was ihnen besonders Mut macht: „Die Kunden werden immer jünger“ – keine Gefahr, dass sie aussterben.