Minijobs und Aushilfen Mit Teilzeit arbeiten

Auch Teilzeitkräfte helfen Existenzgründern von Anfang an, die Kapazität flexibel anzupassen. Hier sind die wichtigsten Praxistipps dazu.

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450-Euro-Jobs

Bis zu 450 Euro monatlich brutto fallen bei den Minijobbern pauschal an:13 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung,15 Prozent zur gesetzlichen Rentenversicherung, 2 Prozent Lohnsteuer.Zusätzlich müssen Minijobber 3,9 Prozent in die Rentenkasse einzahlen, können sich aber auf Antrag davon befreien lassen.

Kurzfristige Beschäftigung

Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr als 50 Tage im Jahr im Betrieb jobbt, fallen keine Sozialabgaben an. Bei Aushilfen ist Lohnsteuerpauschalierung von 25 Prozent plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag möglich, falls der Aushilfsjobber maximal 12 Euro in der Stunde oder 62 Euro am Tag verdient.

Anmeldung

Der Betrieb meldet diese Mitarbeiter unter Angabe der Betriebsnummer auf elektronischem Wege mit zugelassenen systemgeprüften Programmen an die Bundesknappschaft, Minijob-Zentrale, in Essen (www.minijob-zentrale.de). Gründer, die noch keine Betriebsnummer haben, fordern sie per Mail an: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de. Weitere Infos auch unter www.gkv-ag.de (Programmsysteme). Das Programm sv.net für die maschinelle Datenübermittlung kann über www.minijob-zentrale.de bezogen werden. An die Bundesknappschaft fließen auch die Sozialversicherungsbeiträge und die pauschale Lohnsteuer der Minijobber. Für Lohnsteuer der Aushilfen ist das Finanzamt der Kontakt.

Wichtig: Möglich ist die Kombination Hauptjob in einem Betrieb und Minijob in einem andern. Auch kann der Mitarbeiter mehreren Minijobs nachgehen, falls er insgesamt nicht über die Grenze von 450 Euro Lohn im Monat rutscht. Es zählen der regelmäßige Lohn plus Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Sobald er auch nur einen Cent über der Grenze verdient, fallen höhere Sozialabgaben an.

Minijob

Innerhalb der Gleitzone zwischen 450,01 und 800 Euro im Monat gelten spezielle Regeln zur Sozialversicherung. Der Mitarbeiter zahlt abhängig vom Lohn nach einer komplizierten Formel einen verminderten Satz. Der Chef übernimmt wie üblich die Hälfte der voll berechneten Sozialversicherungsbeiträge. Die Krankenkassen halten Gleitzonenrechner vor (www.aok-business.de). Einzugsstellen sind die jeweiligen Krankenkassen und das Finanzamt, nicht die Minijob-Zentrale.