Weiterbildung Förderungen: Mit Stipendium zum Meisterbrief

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Eine der erfolgreichsten Förderungen zur Qualifizierung von Handwerkern wurde in diesem Jahr durch das Bundesbildungsministerium aufgestockt: das Weiterbildungsstipendium.

Katharina Regele, Bäckermeisterin und Fachlehrerin an der Bäckerakademie in Weinheim: »Der bürokratische Aufwand für ein Stipendium hält sich in Grenzen.« - © Tim Wegner

So sehen heute Karrieren im Handwerk aus: Katharina Regele absolvierte nach ihrer Schulzeit eine Bäckerlehre in ihrer Heimat. Anschließend schaute die Schwäbin dem namhaften Chocolatier Ben Le Prevost auf der britischen Kanalinsel Guernsey über die Schulter, bevor sie eine zusätzliche Ausbildung zur Konditorin in einem Allgäuer Familienbetrieb in Angriff nahm.

Kaum hatte sie auch den zweiten Berufsabschluss in der Tasche, visierte sie die nächste Weiterbildung an: einen Meisterlehrgang an der Bundesakademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim, plus anschließendem Lehrgang zum Betriebswirt des Handwerks .

Wie teuer ist der Meisterbrief?

Dass die Ausbildung im Waldschloss des Bergstraßenstädtchens auch preislich zur Oberklasse zählt, blieb ihr freilich nicht verborgen: „Mit Unterkunft und Verpflegung kommen allein für einen sechsmonatigen Meisterlehrgang rund 10.000 Euro zusammen“, rechnete sie vorab aus. Für den Kurs zum Betriebswirt müsse noch einmal halb so viel aufgebracht werden.

„Mit dem Meister-BAföG allein hätte ich das nicht finanzieren können“, erkannte die Berufseinsteigerin. Ihr half das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung, kurz: SBB. „Ich erhielt von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) einen Zuschuss von 6.000 Euro für den Meisterlehrgang“, freut sich die heute 24-Jährige. „Das Geld muss ich nicht zurückzahlen. Auch die Höhe des BAföGs wurde nicht negativ beeinflusst.“

Weiterbildungsstipendium einer der wichtigsten Zuschüsse

„Das Weiterbildungsstipendium war 1991 vom Bundesbildungsministerium geschaffen worden, um die Qualifizierung von engagierten und besonders talentierten jungen Menschen mit anerkannter Berufsausbildung zu fördern“, erläutert SBB-Sprecher Andreas van Nahl. Seither wurden insgesamt 125.000 junge Fachkräfte bei ihren weiterführenden Karriereschritten auf diese Weise unterstützt. Das Stipendienprogramm avancierte damit van Nahl zufolge „zu einem der wichtigsten nicht rückzahlbaren Zuschüsse für angehende Meister, Techniker oder Studenten berufsbegleitender Bachelor-Studiengänge“.

Für alle, die von 2017 an eine berufliche Qualifizierung planen, hat der Stiftungssprecher noch eine besonders erfreuliche Nachricht: „Der maximale Zuschuss wurde zu Jahresbeginn von 6.000 auf 7.200 Euro erhöht.“ Außerdem seien erstmals auch Prüfungskosten mitfinanzierbar. Einen Anteil von zehn Prozent müssten die Stipendiaten für jede Maßnahme aus eigener Tasche beisteuern. Neu sei ab 2017 außerdem der IT-Bonus in Form von 250 Euro, der im ersten Förderjahr zur Anschaffung eines Computers bereitgestellt werde.

Kein hoher Aufwand für das Stipendium

„Der bürokratische Aufwand für das Stipendium hält sich in Grenzen“, erinnert sich Katharina Regele: „Ich musste ein Formular mit persönlichen und beruflichen Angaben zusammen mit der Kopie meines Prüfungszeugnisses bei der Handwerkskammer in Ulm einreichen.“ Zusätzlich fügte sie noch Nachweise für die erfolgreiche Teilnahme an verschiedenen Wettbewerben bei.

Der richtige Adressat für die Bewerbungsunterlagen ist laut van Nahl die Kammer, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war. Bundesweit kommen rund 6.000 junge Berufseinsteiger pro Jahr in den Genuss der Förderung.

„Leider ist das unter Handwerkern noch viel zu wenig bekannt“, bedauert Regele. Mehrere Mitschüler in ihrer Meisterklasse hätten zum Beispiel die Voraussetzungen für ein Weiterbildungsstipendium „ohne Weiteres erfüllt, aber unglücklicherweise nie zuvor davon gehört“, berichtet sie.

Überblick: Weitere Zuschüsse für berufliche Weiterbildung

Neben dem Weiterbildungsstipendium gibt es noch weitere nicht rückzahlbare Zuschüsse, mit denen Berufstätige bei ihren Qualifizierungsvorhaben unterstützt werden. Hier eine Auswahl der wichtigsten Fördermöglichkeiten für aufstiegswillige Handwerker:

Stipendium/ FörderungGegenstand/ Ziel der FörderungArt/ Umfang der FörderungZielgruppen/ Voraussetzungen
Aufstiegsstipendium:
www.aufstiegsstipendium.de
Hochschul-Erststudium für leistungsstarke Bewerber mit BerufserfahrungBei Vollzeitstudium: monatl. 735 Euro + 80 Euro Büchergeld, ggf. zzgl. Kinderbetreuungspauschale. Berufsbegleitend: 2.400 Euro/JahrMeister, Techniker oder Gesellen mit mind. zweijähriger B erufserfahrung und Nachweis besonderer Leistungsfähigkeit
Restaurator im Handwerk:
www.denkmalschutz.de
Unterstützung von Weiterbildungen an anerkannten denkmalpflegerischen Zentren in DeutschlandÜbernahme von Fortbildungskosten von bis zu 3.000 Euro durch die Deutsche Stiftung DenkmalschutzMeister oder Gesellen mit nachweislichen Erfahrungen im Umgang mit denkmalgeschützten Bauten oder Altbauten (Pflege, Erhaltung oder Erneuerung historischer Bausubstanz)
Bildungsprämie:
www.bildungspraemie.info
Berufsbezogene Weiterbildungen mit Kosten von bis zu 1.000 Euro pro LehrgangÜbernahme von bis zu 50 Prozent der Kursund Prüfungsgebühren (maximal 500 Euro), pro Person. Alle zwei Jahre möglich.Berufstätige über 25 Jahre mit mindestens 15 Wochenstunden und Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro, die für Weiterbildung keine Firmenzuschüsse erhalten
Studienförderung der Stiftung
der Deutschen Wirtschaft:
www.sdw.org
Begabtenförderung im fachlichen, gesellschaftlichen und unternehmerischen KontextBis zu 649 Euro/Monat für Studierende ( abhängig vom Elterneinkommen), ggf. zuzüglich Familienzuschlag, Sozialversicherungszuschuss und KinderbetreuungspauschaleLeistungsstarke Studierwillige mit Gemeinsinn, Unternehmergeist und Entwicklungspotenzial vor Vollendung ihres 32. Lebensjahres

Nicht nur nach Zensuren entscheiden

Mancher potenzielle Kandidat lasse sich wohl vom Wort „Begabtenförderung“ abschrecken, vermutet Andreas van Nahl. „Es geht nicht um Wunderkinder und auch nicht um Schulzeugnisse mit Traumnoten, sondern um die beruflichen Leistungen“, rückt er Fehleinschätzungen mancher Bewerber gerade. „Vordere Platzierungen bei überregionalen Leistungswettbewerben sind zum Beispiel genauso viel wert wie gute Prüfungsergebnisse“, betont er. Selbst der begründete Vorschlag eines Arbeitgebers könne den Zugang zum Stipendium ebnen.

Ein Anrecht auf die Unterstützung gibt es aber selbst bei Erfüllung aller Voraussetzungen nicht: Liegen mehr Bewerbungen als Stipendienplätze vor, entscheidet das Auswahlverfahren. Die Chancen auf eine Förderung stünden jedoch besser als viele vermuteten, fasst Vanessa Bittner die Erfahrungen der Handwerkskammer Ulm zusammen: „Es bewerben sich nur relativ wenige.“

In Deutschland gibt es über 2.000 Stifter, die Menschen bei Weiterbildung, Studium und Karriere unterstützen. Diverse Internet-Portale (siehe online) helfen dabei, die zu den individuellen Plänen und persönlichen Voraussetzungen passenden Offerten zu finden. Was schon deshalb eine Herausforderung ist, weil die Unterstützungsangebote einem stetigen Wandel unterliegen.

Weiterbildung lohnt sich finanziell

Dass berufliche Weiterqualifizierung eine lohnende Investition ist, belegte eine Studie, die das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln im vergangenen Jahr vorlegte. Den Autoren zufolge besetzt fast jeder zweite Absolvent einer Aufstiegsfortbildung anschließend eine Vorgesetztenposition (47,4 Prozent). Damit stellen Meister, Techniker und Co. selbst Akademiker (38,9 Prozent) in den Schatten.

Ihr Verdienst liege um gut 36 Prozent über dem Entgelt, das Menschen mit einfachen Berufsabschlüssen für sich verbuchen können. Selbst wenn man einrechne, dass die Höherqualifizierten durchschnittlich länger arbeiteten, bleibe immer noch ein Einkommensvorsprung von 24 Prozent, so die Kölner Wissenschaftler.

Für Katharina Regele zahlt sich die intensive Aus- und Weiterbildungsphase ebenfalls aus. „Nachdem ich die Meisterschule und den Betriebswirt im Handwerk 2015 erfolgreich abgeschlossen hatte, wurde ich gefragt, ob ich nicht als Fachlehrerin an der Akademie in Weinheim arbeiten möchte“, berichtet die 24-Jährige stolz. Ein vierwöchiger Lehrgang mit Teilnehmern aus aller Welt sollte ihre erste Bewährungsprobe werden. Sie bestand sie mit Bravour. Für 2017 plant sie den Meistertitel im Konditorenhandwerk.

Checkliste: Der Weg zum Weiterbildungsstipendium

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Weiterbildungsstipendium des Bundesbildungsministeriums und dessen Vergaberegeln für Handwerksberufe. Zusätzliche Informationen finden Sie im Internet auf: www.weiterbildungsstipendium.de

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die hervorragende Leistungen gezeigt haben. Das Höchstalter bei der Aufnahme in das Programm beträgt 25 Jahre. Wurde zuvor ein Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder Elternzeit absolviert, kann die Altersgrenze entsprechend angehoben werden.

Welche Maßnahmen kommen infrage?

Gefördert werden neben Ausbildungen zur/ zum Techniker/in, Meister/in oder Fachwirt/in insbesondere auch Ausbilderlehrgänge, Intensivsprachkurse, Software-Schulungen oder berufsbegleitende Studiengänge, wenn sie fachlich und inhaltlich auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.

Wo müssen Bewerbungen eingereicht werden?

In den dualen Ausbildungsberufen sind die Handwerkskammern und die IHKs oder die Landesbehörden, die auch die Berufsabschlussprüfungen abnehmen, für die Vergabe der Weiterbildungsstipendien zuständig. Die Bewerbungstermine legen die einzelnen Kammern selbst fest.

Welche Nachweise müssen Bewerber erbringen?

Neben einer mehr als mit der Note „Gut“ absolvierten Abschlussprüfung (mindestens 87 Punkte oder Durchschnittsnote 1,9 oder besser) können Bewerber ihre Qualifikation auch durch eine Top-3-Platzierung bei überregionalen Leistungswettbewerben nachweisen sowie durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Welche Unterstützung erhalten Stipendiaten?

Ab 2017 können Weiterbildungsstipendiaten bis zu 7.200 Euro (statt bisher 6.000 Euro) für Lehrgangskosten abrufen – bei einem Eigenanteil von zehn Prozent je Maßnahme. Neu ist auch der sogenannte IT-Bonus: einmalig 250 Euro für die Anschaffung eines Computers. Die Mittel stehen im Jahr der Bewilligung sowie den beiden darauffolgenden Jahren zur Verfügung.

Wofür darf das Geld verwendet werden?

Förderfähig sind die Maßnahmekosten mit Teilnahmegebühren und sonstigen Aufwendungen, sofern sie vom Veranstalter erhoben werden. Erstmals können ab 2017 auch Prüfungskosten bezuschusst werden. Ebenfalls förderfähig sind Kosten für Anschaffungen, ohne die eine Teilnahme nicht möglich wäre.