Firmenname Den richtigen Firmennamen finden

Sie sind besser und bieten mehr als die Konkurrenz? Dann zeigen Sie den Kunden schon mit dem Namen, warum es sich lohnt, zu Ihnen zu kommen. Worauf es bei der Namenswahl ankommt.

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    © Rudolf Wichert
    Patrick Vogt will sich schon durch den Namen von seinen Konkurrenten unterscheiden.
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    © Gerdau
    „Der Name muss zum Konzept und dem Angebot passen.“ Andreas Gerdau, Marketingberater bei der Handwerkskammer Köln.

Mit dem guten Namen überzeugen

Das Nachdenken hat sich gelohnt. Davon ist Patrick Vogt überzeugt, wenn er auf den Namen seines Unternehmens angesprochen wird. Vogt hat seinen Düsseldorfer Malerbetrieb „Wandwunder“ getauft. Sein Ziel: aus der Masse von Anbietern herausragen und erklären, dass Kunden bei ihm etwas Besonderes erwarten können. „Ich wollte einfach nicht der Maler Nummer 538 in Düsseldorf sein“, erklärt der 39-jährige Gründer seinen Anspruch.

Auffallen, Aufmerksamkeit schaffen und das Außergewöhnliche des Betriebs transportieren - das sind nach Erfahrung von Andreas Gerdau, Marketingberater der Handwerkskammer Köln, die wichtigsten Anforderungen. Am besten gelingt dies nicht mit der üblichen Kombination aus Beruf, Name und Rechtsform, sondern mit einer frei gewählten Bezeichnung. Solche Fantasienamen sind seit mehreren Jahren auch für Personengesellschaften zulässig. Das heißt, auch GbR, OHG und KG dürfen das, was GmbH und AG schon immer erlaubt war: sich einen „Künstlernamen des Kaufmanns“ zulegen, wie es unter Juristen ungewohnt blumig heißt.

Speziell, aber einprägsam

Jedoch: Ob Standard- oder „Künstler“-Version, eine zugkräftige Firmenbezeichnung ist ein wichtiges Element im Marketing eines jungen Unternehmens. Schließlich findet sich dieser Name überall, vom Briefkopf bis zum Firmenfahrzeug, von der Zeitungsanzeige bis zum Werbebanner. „Malerbetrieb Meike Müller“ kann da durchaus ein Hingucker sein, vor allem wenn beim Logo mit den drei „M“ gespielt wird. Aber auch Spezialisierungen können schon im Namen signalisiert werden: Die „Taunus-Metzgerei“ weist auf ihre regionale Verwurzelung hin, die „Cabrio-Werkstatt“ auf ihren Schwerpunkt bei „Oben-ohne-Fahrzeugen“. Potenzielle Kunden und Auftraggeber erhalten damit sofort Hinweise auf das Unternehmenskonzept, auf die Geschäftsidee.

Kreativ, aber authentisch

„Zunehmend lassen Gründer bei der Suche nach einem Namen für ihr Unternehmen dem kreativen Prozess freien Lauf“, weiß Experte Gerdau. Als Trendsetter gelten die Friseure mit Bezeichnungen wie „Hin und Hair“, „Kultschnitte“ „Über kurz oder lang“ oder „Glückssträhne“. Ein guter Name müsse unverwechselbar sein, das Firmenkonzept auf knappstem Raum in nur einem Wort zusammenfassen und noch dazu zum Gründer und seinem Konzept passen. „Wenn es bei „Keck frisiert“ nur biedere Schnitte gibt oder in der Tischlerei „Feinschliff“ lediglich Grobmotoriker zu Werke gehen, führt dies schnell zur Verärgerung bei den Kunden“, warnt Gerdau. Genauso wichtig wie eine authentische Bezeichnung sei es jedoch auch, die Kunden nicht mit komplizierten Namen zu überfordern.

Patrick Vogt hat mit „Wandwunder“ die richtige Mischung gefunden. Im Herbst 2010 gestartet, beschäftigt er heute vier Mitarbeiter. Sein Konzept, hochwertige Dienstleistungen zu erbringen, ein stark ausgeprägtes Qualitätsdenken umzusetzen und den Kunden eine gehobene Ausführung der Arbeiten anzubieten, hat sich inzwischen am Markt durchgesetzt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil er bereit war, in seinen Marktauftritt, die inzwischen zweite Web-Präsenz, einen Showroom im Möbelhaus und einen Facebook-Account zu investieren. Trotzdem ist es nach seiner Erfahrung vor allem der Fimenname, der den zentralen Baustein für seinen schnellen Erfolg darstellt: „Weil Ältere eine wichtige Zielgruppe für mich sind, hat es sich auch als gut erwiesen, auf einen Anglizismus zu verzichten.“

Markenschutz klären

Patrick Vogt hat zunächst davon abgesehen, Namen und Schriftzug markenrechtlich schützen zu lassen, schließlich kostet ein solcher Schutz für zehn Jahre etwa 300 Euro jährlich. Markenrechtsexperte Karl Friedrich Dumoulin von der Kanzlei FPS hält einen solchen Schritt dennoch für sinnvoll, weil dabei etwa auch sicher geklärt wird, ob der Name bereits verwendet wird und jemand ältere Rechte geltend machen kann. Neben dem Ärger und den Problemen beim Eintritt in den Markt bedeute dies für den Gründer oft auch finanzielle Verluste: „Schließlich hat er dann zumeist ja schon in PR, Visitenkarten, Briefbögen, Fahrzeugbeschriftung und anderes investiert und muss dies alles neu machen lassen.“