Arbeitsvertrag Mit Aushilfen Geld sparen

Mehrere feste Mitarbeiter können sich am Anfang nur die wenigsten Gründer im Handwerk leisten. Aushilfen, befristete Verträge und Minijobs helfen, Kosten zu sparen.

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    Wenig Personal: Azubi Andreas Aichele, Geselle Attila Somodi und Chef Sven Stelzel (v.l.).
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    © Chart: handwerk magazin
    Nach einem leichten Rückgang ist die Zahl der Mitarbeiter 2011 wieder angestiegen.
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    „Das Probearbeitsverhältnis ist ein gutes Instrument für Gründer.“Franz Falk, Betriebsberater der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Sven Stelzel aus Esslingen fing als Einzelkämpfer an. „Zwar hatte ich gleich beim Start einige Aufträge“, erinnert sich der Maler- und Lackierermeister, „doch wie es nach ein paar Monaten aussehen würde, konnte ich nicht einschätzen.“ Also arbeitete der Gründer zunächst mit seinem früheren Chef zusammen. Heute sind in seinem Betrieb ein Geselle, ein Auszubildender im zweiten Lehrjahr und ein Teilzeitmitarbeiter im Einsatz. Gemeinsam mit ihrem Chef setzen sie überwiegend bei Privatkunden 180000 Euro im Jahr um. Wichtigste Auftragsbereiche sind Spanndecken, Lehm- und Kalkputze.

„So wie Sven Stelzel geht es den meisten Gründern“, weiß Franz Falk von der Handwerkskammer Region Stuttgart. „Sie arbeiten mit 400-Euro-Kräften, Zeitarbeitern sowie mit Kollegen, bevor sie erstmals einen Mitarbeiter fest einstellen.“ Das finanzielle und arbeitsrechtliche Risiko ist vielen Gründern einfach zu hoch.

Netzwerk von Mitarbeitern

Sven Stelzel hat sich sukzessive ein kleines Netzwerk potenzieller Mitarbeiter aufgebaut. „Wenn ich jemand kennenlerne, der handwerklich geschickt ist und bei Bedarf mitarbeiten will, notiere ich mir die Kontaktdaten“, so Stelzel. „Schaffen wir die Aufträge nicht alleine, rufe ich an und habe so schon oft eine Aushilfe zur Seite gehabt.“ Dass er dabei genau auf die rechtlichen Bedingungen achtet, ist für den Gründer selbstverständlich (siehe „Mit Teilzeit arbeiten“).

Stefan Kräßig, Justiziar der Handwerkskammer Karlsruhe, findet das gut: „Gleich ob Teilzeit oder feste Mitarbeiter, wichtig ist, dass die Gründer die rechtlichen Möglichkeiten kennen und für ihren Bedarf nutzen“, so der Experte.

Befristeten Vertrag nutzen

Außer bei der Handwerkskammer gibt es Informationen zum Arbeitsrecht auch bei der Innung oder beim Rechtsanwalt. Dort erfahren Jungunternehmer auch, dass ein befristeter Arbeitsvertrag für Gründer ein guter Einstieg ist. „Sie müssen weder begründen, weshalb sie befristen, noch warum sie innerhalb der Vierjahresfrist gerade ein Jahr befristen“, erklärt Kräßig. Dabei ist es wichtig, die Verlängerung der Befristung vor Ablauf der letzten zu vereinbaren und die Arbeitsbedingungen nicht zu verändern.

„Das ist ein gutes Instrument, bei den meisten Gründern aber gänzlich unbekannt“, sagt Franz Falk zum befristeten Arbeitsvertrag. Er rät den jungen Männern und Frauen aber wenigstens zu einer Variante der Befristung: „Ein Probearbeitsverhältnis für ein halbes Jahr abschließen, das automatisch ausläuft. Bewährt sich der Mitarbeiter und ist die Auftragslage gut, kann der Betrieb einen regulären Arbeitsvertrag anbieten.“

Selbst wenn dann später die Firma doch schlecht läuft, darf sich der Gründer per betriebsbedingter Kündigung vom Mitarbeiter trennen. Kleine Betriebe bis zehn Mitarbeiter sind vom Kündigungsschutz befreit und müssen die Entlassung nicht begründen. „Feuer frei, bedeutet das aber auch hier nicht“, warnt Rechtsanwalt Bauer. „Die Entlassung darf nicht willkürlich sein.“